Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass diese Öko-Zulage jedoch - falls die Frist von den beiden Regierungsparteien nicht noch einmal in letzter Minute verlängert wird - nur noch für begünstigte Investitionen gewährt wird, die bis zum 31.Dezember 2002 durchgeführt werden.
Die Öko-Zulagen sind im Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) geregelt. »Danach gibt es folgende Vergünstigungen, wobei im Einzelnen besondere Werte/Leistungszahlen eingehalten werden müssen:
* Für bestimmte heizenergiesparende Maßnahmen (Solaranlagen, Wärmepumpen, Anlagen zur Wärmerückgewinnung) wird eine Zulage in Höhe von 2 v.H. der Aufwendungen gewährt, höchstens jedoch 256 Euro im Jahr.
* Für den Neubau von so genannten Niedrigenergiehäusern gibt es eine erhöhte Zulage in Höhe von jährlich 205 Euro.»
Die Öko-Zulagen werden laut Steuerzahlerbund acht Jahre lang zusätzlich zur Grundförderung gewährt. Allerdings kämen sie nur für begünstigte Investitionen in Betracht, die bis zum 31. Dezember 2002 abgeschlossen werden. Ausbauten und Erweiterungen seien nicht begünstigt.