Die Erbschaftsteuer in Deutschland fällt im internationalen Vergleich laut einem Gutachten zumindest bei geringen Vermögen verhältnismäßig moderat aus. Die von Bundesfinanzminister Hans Eichel in Auftrag gegebene Studie über die Erbschaftsteuerbelastung in Deutschland und 14 anderen Industrieländern wird jedoch bislang unter Verschluss gehalten, wie das "Handelsblatt" berichtete.
"Im Ländervergleich ist die Situation in Deutschland durch günstige Bewertungsvorschriften insbesondere bei Betriebs- und Grundvermögen, vorteilhafte Steuervergünstigungen und hohe Freibeträge für Ehegatten und Kinder gekennzeichnet", heißt es in der Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), die dem "Handelsblatt" vorliegt.
Wird ein durchschnittliches Privatvermögen an ein Kind vererbt, fallen demnach lediglich 0,3 Prozent Steuer an. Erbt ein Kind eine Personengesellschaft mit typischen Bilanz- und Ertragskennzahlen im Wert von rund 4 Millionen Euro, sind knapp 4 Prozent Steuer fällig; bei einer entsprechenden Kapitalgesellschaft 6 Prozent. Deutlich höhere Steuern werden bei Unternehmensübertragungen in den USA, Japan und den Niederlanden erhoben.
Neue Erbschaftsteuerreform kommt sicher
Die Ergebnisse der Studie könnten als Argument für eine höhere Erbschaftsteuer herangezogen werden. Eine Erbschaftsteuerreform ist spätestens Ende 2006 notwendig. Dann läuft die jetzige Übergangsvorschrift zur Bewertung von Vermögen aus. Möglicherweise erklärt das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift allerdings bereits im kommenden Jahr für verfassungswidrig. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit ergeben sich, weil nach der Vorschrift verschiedene Vermögensarten sehr unterschiedlich bewertet werden.