Erbschaftsteuer

Artikel zu: Erbschaftsteuer

Bundesverfassungsgericht

Erbschaftsteuer und Rundfunkbeitrag: Worüber Karlsruhe 2026 entscheiden will

Die Erbschaftsteuer, der Rundfunkbeitrag und die Elternschaft von zwei Müttern sind Themen, über die das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr entscheiden will. Das geht aus einer am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Übersicht hervor. Auch mit der Beschwerde des BSW zur Bundestagswahl will sich das Gericht demnach 2026 befassen.
Markus Söder

Derbe Worte und Koalitionsstreit über Erbschaftsteuer bei politischem Aschermittwoch

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als "Meckerfritze" und AfD-Chefin Alice Weidel als "blonder Eisschrank": Die Parteien haben den politischen Aschermittwoch auch zu persönlichen Angriffen auf ihre politischen Gegner genutzt. Wenige Wochen vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nutzten die Redner ihre Auftritte zum teils derben Schlagabtausch, die Koalitionsparteien SPD und CSU stritten über die Erbschaftsteuer.
Geldscheine

Zehn Prozent für alle: Institut schlägt Modell für Erbschaftsteuer vor

In der Debatte um die Neugestaltung der Erbschaftsteuer gibt es einen neuen Vorschlag von Ökonomen: Das ifo-Institut stellte am Donnerstag ein "Flat-Tax"-Modell vor. Der Vorschlag sieht einen niedrigen Steuersatz etwa in Höhe von zehn Prozent vor, der für alle Vermögensarten gelten soll. Zudem sind hohe individuelle Freibeträge sowie großzügige Stundungsregelungen für Betriebsvermögen vorgesehen. Andere bestehende Vergünstigungen und Sonderregelungen sollten abgeschafft werden.
Geldscheine

Wirtschaftsinstitut DIW schlägt stärkere Besteuerung von Unternehmenserben vor

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat sich mit einem eigenen Konzept in die Debatte über eine Reform der Erbschaftsteuer eingeschaltet. Die Umsetzung des Konzepts würde viele Erben entlasten - die Zahl der Steuerpflichtigen könne dadurch halbiert werden, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Konzept. Zugleich würde die Reform dem Staat Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro jährlich verschaffen, weil die Steuerlast deutlich anders verteilt würde - vor allem durch die Abschaffung von Steuerprivilegien.
Geldscheine

Wirtschaftsweiser erwartet Scheitern der Erbschaftsteuer vor Verfassungsgericht

Der Wirtschaftsweise und Finanzrechtsexperte Martin Werding erwartet, dass die aktuelle Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. "Die großzügige Verschonung von Betriebsvermögen bei Schenkungen und Erbschaften verstößt gegen die Grundprinzipien einer gleichmäßigen Besteuerung", sagte Werding der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstagausgabe). "Wenn wir höhere Erbschaften höher belasten, dann muss das für alle Vermögensarten gelten", betonte er.