Union und SPD haben sich nach langen Verhandlungen auf Eckpunkte für eine Reform der Erbschaftsteuer verständigt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) vereinbarte, dass nahe Familienangehörige gegenüber der heutigen Regelung entlastet werden. Ferne Verwandte und sonstige Erben dagegen dürften künftig mehr Steuern zahlen. Das normale Eigenheim soll auch künftig steuerfrei vererbt werden können. Zudem soll es deutliche Entlastungen für Firmenerben geben.
Nahe Verwandte erben billiger
Nach langen Verhandlungen herrscht zwischen den Koalitionsspitzen weitgehend Einigkeit. So soll demnächst ein detailliertes Reformkonzept vorgelegt werden, dessen Einzelheiten bis auf wenige Ausnahmen bereits geklärt seien. Koch berichtete, dass eine deutliche Erhöhung der Freibeträge angestrebt werde. So sollen etwa Ehefrauen künftig 500.000 Euro steuerfrei erben können statt bisher 300.000 Euro. Für Kinder ist eine Erhöhung von bislang 205.000 auf 400.000 Euro vorgesehen. Gemäß dem Verfassungsgerichtsurteil wird Immobilienvermögen in Zukunft jedoch zum tatsächlichen Wert berücksichtigt.
Bleibt das Unternehmen, bleibt auch das Erbe
Für Unternehmen will die große Koalition ein Abschmelzmodell in Kraft setzen. Danach sollen die Steuern nach zehn Jahren ganz entfallen, wenn das Unternehmen in seinen wesentlichen Strukturen fortgeführt wird. Steuerfrei gestellt werden dabei aber pauschal nur 85 Prozent des geerbten Betriebsvermögens. Die Reform soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Wer will, kann sich aber 2007 noch nach dem alten Erbschaftsteuerrecht veranlagen lassen.