Verliebt, verlobt, verheiratet? Unbedingt. Aber für folgende Gruppen ist der Ehevertrag ein Muss:
Selbstständige
"Wer selbstständig ist oder eine Firma aufgebaut hat, riskiert, dass im Fall einer Scheidung der Fortbestand des Unternehmens gefährdet wäre", sagt der Münchner Rechtsanwalt Johannes Fiala. Denn beim Zugewinnausgleich müsste der zukünftige Ex-Partner bei einer Scheidung mit der Hälfte des Firmenwertes abgefunden werden. Bei vielen Firmen ließe sich diese Summe nur durch einen Verkauf aufbringen. "Darauf sollte dann in einem Ehevertrag eingegangen werden", rät der Experte.
Erben
Zwar bleiben Erbschaften und Schenkungen in der üblichen Zugewinngemeinschaft außen vor. Doch für die Wertsteigerungen von Aktienpaketen oder Immobilien gilt das nicht: Hier profitiert der Ex-Partner in vollem Umfang. Wer also das Familienerbe schützen und für kommende Generationen sichern will, sollte eine entsprechende Vereinbarung treffen. "Dabei empfiehlt es sich, dem Partner einen angemessenen Vermögensaufbau zuzusichern", sagt Anwalt Fiala. "Zwar sind sehr weite Regelungen möglich, seinen Ehepartner durch den Ehevertrag schlechter zu stellen - aber die Gerichte würden später eine Sittenwidrigkeitsgrenze ziehen."
Binationale Ehen
"Internationale Ehen sollten immer auch mit einem Ehevertrag besiegelt werden, der klar regelt, nach dem Recht welchen Landes die Scheidung durchgeführt wird", rät Fiala. Vor allem, wenn einer der beiden zukünftigen Eheleute vermögender ist als der andere. Allerdings kann auch ein "rechtzeitiger" Wechsel des Wohnortes - noch vor der offiziellen Trennungsphase - finanzielle Benachteiligungen des Vermögenden im Falle einer Scheidung mildern.
Verschuldete
Wo die Liebe hinfällt: Wer sich in einen Partner mit hohen Schulden verliebt, muss vor einer Heirat nicht zurückschrecken. Denn bei einer Hochzeit tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft. "Diese kommt einer Gütertrennung gleich", erklärt der Rechtsanwalt. "Das bedeutet, dass die Vermögen getrennt sind und jeder Partner nur für seine eigenen Schulden haftet." Allerdings können Schulden, die aus der Zeit vor Heirat und Trennung stammen, das spätere Zugewinnvermögen schmälern. Dies gilt vor allem, wenn ein liebender Partner dem Verschuldeten eigene Vermögenswerte zur Tilgung überlässt. Wer auf Nummer sicher gehen will, dem empfiehlt Fiala hier eine "individuelle Regelung" - zum Beispiel durch einen Darlehensvertrag.