Das Szenario war nicht neu, das Ende leider auch nicht: Ausgerechnet im langersehnten Urlaub am Meer krachte es. Statt romantischer Strandspaziergänge gab es ständig Streit, statt zärtlicher Gespräche gab es verbittertes Schweigen. Alles, was sich das Jahr über angestaut hatte, brach heraus - und als der Urlaub vorbei war, war es auch die Ehe.
stern.de zeigt an Hand von zehn fiktiven Geschichten, wo bei einer Scheidung die häufigsten finanziellen Fehler lauern - und wie sie vermieden werden können.
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Fehler 1: Geschenke - gut gemeint ist schlecht beraten
Fall: Für Rüdiger und Bettina R. war ihr Hochzeitstag tatsächlich "der schönste Tag im Leben". Zuerst kam die standesamtliche Trauung, dann die kirchliche und hinterher ein riesiges Fest mit allen Freunden und Verwandten. Auch die beiden Elternpaare waren froh über die jeweilige Wahl ihres Kindes - kein Wunder, dass sie sich nicht lumpen lassen wollten. Rüdigers Eltern hatten schon seit einiger Zeit ein passendes Baugrundstück für den Sohn im Auge - das Geld dafür wurde während des Hochzeitsbanketts mit einer launigen Rede an das Paar übergeben. Eigentlich wollten die spendablen Verwandten mit der üppigen Starthilfe die Zukunft des eigenen Sohnes anschieben, doch gleichzeitig sollte sich auch die neue Frau an seiner Seite nicht übergangen fühlen.
Neun Jahre später und einige Fehltritte Rüdigers zuviel, zog Bettina den Schlussstrich und reichte die Scheidung ein. Das tat sie im sicheren Wissen, dass es ihr als geschiedene Frau sicher nicht schlechter gehen würde, als in der Ehe: Nun entpuppt sich das üppige Geldgeschenk der Schwiegereltern als Bumerang für ihren Mann. Denn die liebevollen Zuwendungen werden als gemeinsames Vermögen angesehen, das nun auch zwischen den Eheleuten aufgeteilt wird. Hätten Rüdigers Eltern das Geld nur dem Sohn geschenkt, würde Bettina diesbezüglich leer ausgehen.
Experte:
"Bei Geschenken von Dritten ist es im Falle einer Scheidung sehr oft unklar, ob sie für beide oder nur für einen gedacht waren," erläutert Scheidungsanwältin Susanne Hahn. "Im Zweifel spricht einiges dafür, dass das Geschenk in der Familie bleiben sollte. Doch bei einem richtigen Rosenkrieg können auch schnell Beweise für das Gegenteil auftauchen." Und das sei, so Hahn, dann der Fall, wenn die Verwandschaft der einen Partei aussagt, dass bei der Hochzeitsfeier das Geld ausdrücklich beiden übergeben wurde. Im schlimmsten Fall steht Aussage gegen Aussage.
Rat:
Auch wenn es unromantisch klingt: Eltern und andere wohlmeinende Verwandte sollten die Geschenke 'ausdrücklich' schenken! Am besten ist es, wenn die Schenker das auch in einer Notiz schriftlichen festhalten - und der Beschenkte diese aufhebt. So eine Notiz lässt sich auch liebevoll als Grußkarte oder Gutschein formulieren. Im Fall von Rüdiger und Bettina wären seine Eltern also mit dem Text: "Lieber Junge, wir freuen uns sehr über deine Heirat mit Bettina. Deshalb wollen wir dir (nicht euch) auch den Start in die gemeinsame Zukunft mit der beiligenden Summe versüßen." Diese Formulierung kann dem eigenen Kind später viel finanziellen Kummer ersparen.
Fehler 2: Seine Wohnung ist jetzt ihre - bis auf weiteres
Fall: Wenn Daniel M. in seiner Zwei-Zimmer-Wohnung sitzt und an vergangene Zeiten denkt, wird er trübsinnig: Seine Wohnung, seine Frau, seine Kinder - alles Vergangenheit. Dabei fing alles so toll an: Kurz nach dem Abi erbte Daniel von seinem kinderlosen Onkel ein tolle Eigentumswohnung. 109 m², gute Lage, Top-Verkehrsanbindung. Als später seine Freundin Yvette schwanger wurde, heirateten die beiden und sie zog bei ihm ein - groß genug war die Wohnung ja. Ein weiteres Kind und viele zermürbende Streitigkeiten später war die Ehe am Ende - und die Geduld und Gesprächskultur zwischen den beiden auch. Sie konnten sich über gar nichts einigen: Weder über den Unterhalt, noch über Vermögensfragen oder wer die Kinder bekommen sollte. Über ein Jahr später und frisch geschieden musste Daniel nicht nur für seine Ex-Frau und die Kinder Unterhalt zahlen, sondern auch seine Wohnung war futsch - zumindest noch eine ganze Weile. Zwar war immer nur er Eigentümer gewesen, aber jetzt durfte sie von seiner Frau eine Zeitlang genutzt werden - er musste sich so lange woanders einmieten. Wie konnte es so weit kommen?
Experte:
"Prinzipiell fallen Gegenstände, die einer in die Ehe einbringt, die er erbt oder geschenkt bekommt nicht in die Aufteilungsmasse," stellt Rechtsanwältin Susanne Hahn klar. Hätte also Daniel von seinem Onkel eine Briefmarkensammlung oder einen ordentlichen Geldbetrag geerbt - Yvette wäre leer ausgegangen. Anders sieht es jedoch bei der Ehewohnung aus. Sie unterliegt dann der Aufteilung, wenn ein Partner existenziell auf deren Weiterbenützung angewiesen ist oder die gemeinsamen Kinder einen "berücksichtigungswürdigen Bedarf" haben. "Selbst dann geht es in Deutschland nicht so weit, dass das Eigentum übertragen wird - sehr wohl aber das Nutzungsrecht für eine bestimmte Zeit," so Hahn. Dabei kann der Frau für einen, vom Gericht festgestellten Zeitraum, die Nutzung der ehelichen Wohnung übertragen werden. Wie lange genau, hängt vom Einzelfall ab, meist aber einige Jahre - und für die Trennungszeit sowieso.
Rat:
Hätte Daniel etwas anders machen können? Natürlich! Wenn er stärker darum gekämpft hätte, dass die Kinder bei ihm bleiben, würde er mit ihnen wohl in seiner alten Wohnung sitzen. Allerdings hatte er sich schon zu besseren Ehezeiten mehr um die Karriere als um die Kinder gekümmert - seine Chancen vor Gericht wären lausig gewesen.
Auf jeden Fall hätte sich Daniel stärker um eine gütliche Einigung mit Yvette bemühen müssen. Dann wäre Yvette vielleicht mit den Kindern freiwillig in eine Mietwohnung in der Nähe gezogen - wenn sich Daniel darum gekümmert hätte. "Wer sich in so einem Fall gar nicht die zusätzliche Miete leisten kann, der sollte unbedingt um die Ehe kämpfen," empfiehlt Hahn. Im Extremfall ist die Wohnung nämlich für fünf Jahre weg - da läppern sich die Mietzahlungen ganz ordentlich. Noch "schlimmer" liegt der Fall bei einem behinderten Kind - und einem behinderten-gerecht umgebauten Haus. Hier darf man davon ausgehen, dass Mutter und Kind sehr, sehr lange darin wohnen werden.
Wichtig zu wissen: Auch wenn es die Möglichkeit gibt, vor oder während der Ehe einen Vertrag abzuschließen, der die Nutzungsrechte bei Trennung und Scheidung regelt - gerade wenn es um die eheliche Wohnung geht, hält dieser Punkt vor Gericht selten stand.
Fehler 3: Vom Traumhaus zum Albtraum Haus
Fall: Bei Alexander und Natascha S. lief eigentlich immer alles nach Plan: Kennen lernen, gemeinsame Wohnung, Verlobung, Hochzeit, Geburt des ersten Kindes - die gemeinsame Geschichte der beiden lief wie auf Schienen. Verständlich, dass bald auch der Traum von einem Häuschen im Grünen dazukam. Der Devise "raus aufs Land" folgten schnell Taten: Ein günstiger Baugrund war rasch gefunden - zwar etwas außerhalb, aber dank Pendlerpauschale war das nicht so schlimm. Die täglichen Fahrten nahm der Hausbesitzer in spe dafür gerne in Kauf. Natascha war nach der Geburt erst einmal daheim geblieben, aber natürlich steuerte sie die Ersparnisse aus der Zeit ihrer Berufstätigkeit zum Hausbau bei. Schnell gab es eigentlich nur noch einen Fixpunkt, um den sich alles drehte: das neue Haus.
So arbeiteten die beiden fast ausschließlich am gemeinsamen Lebenstraum, Familie und Freunde halfen kräftig mit. Das Kind machte seine ersten Schritte auf der Baustelle, denn natürlich wurde auch die gesamte Freizeit in den Hausbau investiert. Das Ende war absehbar: Nachdem sich drei Jahre lang alles nur noch um das Haus gedreht hatte, war die Beziehung der beiden am Ende - ihre Nerven und Finanzen leider auch. Das Pendeln und die ständige Arbeit auf der Baustelle machten aus dem charmanten Alexander einen griesgrämigen Besserwisser, der nur noch seine Ruhe wollte. Natascha hingegen fiel im Vorort zunehmend die Decke auf den Kopf: Gemeinsamkeiten gab es kaum noch.
Experte:
"Für solche Scheidungen ist typisch, dass es praktisch nur einen einzigen Vermögensgegenstand gibt, nämlich das Haus," erläutert Familienänwältin Susanne Hahn. Meist erhält sowieso die Frau vom Gericht erstmal die Nutzung des Hauses zugewiesen - und das kann recht lange sein (siehe auch Fehler 2). Doch auch, wenn sich beide einigen, ist im Normalfall davon auszugehen, dass keiner mehr genug Geld hat, um den anderen für den Verlust des halben Hauses zu entschädigen. Das einzige Vermögen steckt quasi im Mauerwerk, denn jeder Cent des Ersparten, aufgenommene Kredite, Prämien, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, alles ist ins Haus geflossen - von der Arbeit in Eigenleistung nicht zu sprechen. Für Hahn bleibt deshalb in der Praxis meist nur ein Weg: "Was bleibt ist ein rascher Verkauf der Immobilie samt anschließender Aufteilung des Erlöses. Meist liegt der Verkaufspreis auch noch deutlich unter dem Verkehrswert - und am Ende haben eigentlich beide verloren." Die Immobilienanzeigen der Wochenendausgaben sind eine wahre Fundgrube für solch' kleine Dramen.
Rat:
"Kinder, Arbeitslosigkeit, Hausbau - das sind die häufigsten Ursachen für das Scheitern von Ehen," weiß Hahn aus dem Alltag ihrer Rechtsanwaltskanzlei in Buxtehude. Wessen Beziehung also sowieso schon unharmonisch ist, sollte tunlichst die Finger von Hausbauplänen lassen. Junge Bauherren sollten sich immer wieder "Zeitinseln" für den Partner und auch für sich selbst gönnen. Nur so können die emotionalen Batterien wieder aufgeladen werden. Und ganz egal wie wichtig der Hausbau ist: Es gibt auch ein Leben vor dem Tod. Also weiter ab und zu essen gehen, Freunde treffen oder in Urlaub fahren. Ganz Clevere bauen übrigens nicht, sondern kaufen ihre Immobilie. Gerne auch von Scheidungswilligen - das ist vielleicht strapaziöser für den Geldbeutel, aber nicht für die Nerven.
Fehler 4: Unternehmerpaare - ein Bund für die Hölle
Fall: Lange Jahre waren Thomas und Sybille das Powerpaar ihres gemeinsamen Bekanntenkreises. Schon zu Studentenzeiten hatten die beiden zusammen einen kleinen Fachverlag gegründet. Nun war dieser ein gut gehendes Geschäft, das jedem zur Hälfte gehörte. Doch während anfangs die Aufgabenteilung noch logisch schien, wurde sie im Lauf der Jahre zum Streitthema Nummer eins zwischen den Eheleuten und Partnern: Sie war für die Finanzen, die Verträge und den Vertrieb zuständig, er kümmerte sich um alles "kreative" wie die Autoren, das Lektorat und das Marketing. Sybille litt unter seiner "Verschwendungssucht" und unterstellte ihm "Imponiergehabe", wenn er ständig Fachautoren zum Essen ausführte. Thomas hingegen fand, sie wäre knauserig. Sie nervte sein ungebrochener Expansionsdrang. Wenn er sich einen vielversprechenden Autor sichern wollte, brauchte sie Ewigkeiten, bis sie mit dem Vertrag einverstanden war. Kurz, es kriselte heftig - und das immer öfter. Nach vielen Kämpfen, neuen Anläufen und gescheiterten Versöhnungsversuchen stand für beide fest: So geht es nicht weiter, sie beschlossen die Scheidung. Nur wer bekommt den Verlag?
Experte:
"Wenn sich die beiden nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen (etwa Verkauf und Aufteilung des Gewinns), kann auch das Gericht keine Aufteilung verfügen," erklärt Scheidungsanwältin Susanne Hahn. Haben Thomas und Sybille auch in ihrem Gesellschaftervertrag keine Regelung für den Fall einer Scheidung getroffen, bleiben beide weiter Gesellschafter - und dürften sich gegenseitig das Leben zur Hölle machen. "Dann bleibt eigentlich nur noch die Liquidation des Verlages," so Hahn. Dabei werden dann nur noch alles laufenden Geschäfte abgewickelt. Im Fall von Thomas und Sybille würden dann noch die letzten Bücher gedruckt, zu denen sie vertraglich verpflichet sind - und dann erlischt der Verlag. So ein Ende käme bei einem gemeinsamen Unternehmen öfter vor, als man denkt, berichtet Hahn: "Finanziell gehen dann beide leer aus, was ja meist von einem der Partner auch angestrebt wird."
Rat:
Im Gesellschaftsvertrag sollten für den Fall einer Scheidung unbedingt genaue Regeln aufgestellt werden - und am besten auch für den Todesfall eines Partners. Nur wenn die Fragen geklärt sind, wer das Unternehmen wann und zu welchem Preis übernehmen kann, ist eine gemeinsame Firma kein erdrückendes Band. Es soll schon Unternehmerpaare gegeben habe, die ihre Firma absichtlich in den Konkurs geschickt haben, um so endlich auch den Partner los zu werden.
Fehler 5: Schwarzgeld - immer eine gute Waffe
Fall: Herbert W. machte in seinem Leben vier schwere Fehler. Der erste war seine Gier: Der erfolgreiche Fliesenleger mit eigenem Betrieb konnte den Hals nicht voll genug bekommen. Deshalb kam er seinen Kunden bei der Bitte "Wenn's geht ohne Rechnung" gerne entgegen. Der Staat nahm ihm - seiner Meinung nach - ohnehin zu viel vom Verdienst ab, da sparte er sich gern ab und zu die Steuern. Das Bargeld hortete er daheim im Tresor. Auf dem Weg zum jährlichen Sommerurlaub am Gardasee mit Gattin Hilde wurde es dann diskret auf einem Schweizer Konto geparkt, "um später einmal nicht nur von der Rente leben zu müssen".
Gattin Hilde kümmerte sich im kleinen Handwerksbetrieb zweimal wöchentlich um die Buchhaltung und handelte mit Herbert in ungetrübtem, ehelichen Einverständnis. Bis zu Herberts zweiten Fehler. Der hieß Monika, war ein draller Ost-Import und gut fünfzehn Jahre jünger als seine Hilde. Fortan machte Herbert auf großen Maxe, entdeckte seine Liebe zu schicken Restaurants und kam immer häufiger erst spät nachts heim.
Um der langen Ehe war Hilde eigentlich gewillt, alle Augen und Ohren zuzudrücken. Sie hoffte wohl, er würde seine Midlife-Crisis überstehen, wie einen schweren Schnupfen - bis Herbert Fehler Nummer drei beging: Er verließ Hilde und wollte fortan lieber mit Monika das Leben genießen. Dann jedoch unterlief dem liebestrunkenen Herbert der schwerste Fehler von allen: Er unterschätzte seine Gattin. Die sonst so betuliche Hilde mutierte zu einem einfallsreichen Racheengel, brauste in einer Nacht-und-Nebel-Aktion in die Schweiz und räumte das gemeinsame Konto leer.
Experte:
"Auch wenn nicht offen darüber geredet wird: Schwarzgeld ist im Falle einer Scheidung eine sehr scharfe Waffe", berichtet Familienänwältin Susanne Hahn. Doch wenn der Kampf losgeht, sollte der Herausforderer gerüstet sein, denn es gilt natürlich die Maxime "Schnelligkeit ist Trumpf". Wer rascher am Konto ist, hat diese Runde gewonnen. Im Normalfall wird sich der Ehepartner zwar in den Allerwertesten beißen, aber auch auf die Zunge: "Wer Schwarzgeld hortet, gönnt es auf keinen Fall dem Finanzamt", sagt die Anwältin. Doch Schwarzgeld eignet sich auch prima als Druckmittel. "Ein zarter Hinweis, dass man mit dieser Last auf dem Gewissen nicht mehr weiter leben wolle, hat schon manch stockender Unterhaltsverhandlung neuen Schwung verliehen", so Hahn. Wer diese Waffe zieht, sollte so eine Behauptung für den Fall der Fälle aber auch untermauern können. Dazu sind Kopien von Einzahlungsbelegen, Kontonummern etc. unerlässlich. "Mit diesem 'Material' kann ein diskretes Telefonat dann schnell das gewünschte Resultat bringen," weiß Hahn aus ihrem Berufsalltag.
Rat:
Auch für den Fall, dass der Wunsch nach Rache, den nach finanzieller Absicherung in den Schatten stellt, gibt es einiges zu beachten: "Eine Anzeige beim Finanzamt sollte immer anonym erfolgen. Kann sie zum Ehepartner zurückverfolgt werden, macht er sich selber strafbar", erläutert Hahn. Deshalb sollten solche "Vorverhandlungen" auch besser nur mündlich geführt werden.
Fehler 6: Mein Mann, der Selbstständige
Fall: Das Lebensmodell von Brigitte und Tom war nicht ungewöhnlich: verheiratet, ein Kind, beide berufstätig. Doch während Brigitte eine Festanstellung im Einzelhandel hatte, war Tom selbstständiger Grafiker mit eigenem Büro. So lief das über lange Jahre und Brigitte freute sich höchstens über ihre gute Steuerklasse - was auf Toms Lohnsteuerkarte stand, war schließlich egal. Die böse Überraschung kam erst, als ihre Ehe zerbrach und es um die Scheidung ging. Denn die Feststellung des Einkommens von Selbstständigen oder Unternehmern ist meist gar nicht so leicht. Davon hängt aber ab, wie hoch der Unterhalt für Ex-Frau und Kinder ist. Außerdem lässt sich mit dem entsprechenden Steuerberater und einigen Kniffen und Tricks - selbstverständlich völlig legal - aus einem florierenden Betrieb eine Firma kurz vor der Insolvenz zaubern.
Experte:
So werden Gewinne einfach nicht ausgezahlt, sondern zum Beispiel für einen anstehenden Ausbau verwendet. "So lange sich dies betriebswirtschaftlich rechtfertigen lässt, kann man kaum etwas dagegen unternehmen," bedauert Rechtsanwältin Susanne Hahn. Die Fachfrau kennt noch andere beliebte Tricks: "Da wird die Geliebte im Unternehmen für einige Hunderter im Monat eingestellt - und schwupps, sinken die Einkünfte des Unternehmens um die gleiche Summe." Das geht natürlich nur, wenn die Dame tatsächlich in der Firma arbeitet - alles andere wäre ja zu beweisen.
Rat:
So bitter es klingt: In so einer Konstellation gibt es kaum Möglichkeiten, sich zu wehren. Sie können bei so einer Ausgangslage höchstens vorbauen: Stellen Sie sicher, dass sich der selbstständig tätige Partner auch an gemeinsamen Investitionen und Anschaffungen beteiligt. Die Anwältin rät: "Mehren Sie Ihren gemeinsamen Besitz - der kann im Scheidungsfall wenigstens aufgeteilt werden."
Fehler 7: Ein Klassiker - die ahnungslose Ehefrau
Fall: Leonore steht mit beiden Beinen im Leben: Sie hat ein Studium absolviert, verdient eigenes Geld, ist glücklich verheiratet und zieht zwei Kinder groß. Dennoch trügt die Idylle. Denn obwohl es kaum möglich schien, hat Leonore keine blasse Ahnung, was ihr Mann verdient. Und Leonore ist beileibe keine Ausnahme. Während Leonore sich scheut "einfach zu fragen", weil sie befürchtet, ihr Mann könne dies als Misstrauen auslegen, gibt es auch viele Frauen, die sich einfach nicht für Finanzen interessieren. Sobald jemand da ist, der ihnen dies leidige Thema abnimmt, erlischt auch das Interesse daran, woher eigentlich wesentlich Teile des Familieneinkommens stammen.
Experte:
Diese Frauen sind bei einer Scheidung die klassischen Opfer. "Manchmal muss ich einer Mandantin richtig auf die Füße steigen, um sie dazu zu bringen, auf Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Gatten zu bestehen," sagt Scheidungsanwältin Susanne Hahn. Zum Desinteresse in finanziellen Dingen kommt auch noch die Scheu womöglich als gierig dazustehen. Kommt es dann zu einer einvernehmlichen Scheidung, willigt die Frau oft schnell in eine Vereinbarung ein, ohne dass der Ehemann sein Einkommen offen legen muss. "Doch," fragt Hahn, "wer sagt, dass es nicht eine bessere Regelung gegeben hätte?"
Rat:
Es ist sicher nobel, sich für sein weiteres Leben auf die eigene Kraft verlassen zu wollen - aber was, wenn auch Kinder da sind? Dann zumindest sollte jede Ehefrau Klarheit in Vermögensfragen erlangen, schließlich geht es auch um den Unterhalt der Kinder. Denn ist die Scheidungsvereinbarung erst einmal unter Dach und Fach, ist es nur noch schwer möglich sie anzufechten. "Dazu müsste bewiesen werden, dass ein Partner arglistig getäuscht wurde", so Hahn. Sich einfach nicht informiert zu haben, lässt das Gericht hingegen nicht als Grund gelten. Arglistig getäuscht wäre eine Ehefrau, der der Mann eine gefälscht Lohnbescheinung zeigt. Nennt er ihr hingegen nur ein zu niedriges Gehalt, hat sie keine Chance: "Ihr würde vom Gericht vorgeworfen werden, sich nicht anständig informiert zu haben."
Fehler 8: Der Ehevertrag regelt's schon
Fall: Klaus und Iris B. sind beide berufstätig, haben keine Kinder und teilen sich auch die Pflichten im gemeinsamen Haushalt. Da sie in einem romantischen Moment "ein Zeichen" setzen wollten, kam auch die Ehe hinzu. In ihrem Fall schien es durchaus sinnvoll, in einem Ehevertrag für den Fall der Scheidung gegenseitig auf Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich zu verzichten.
Doch zum späten Eheglück gesellten sich auch späte Elternfreuden. Iris wollte erst nur ein Jahr bei der kleinen Stella bleiben, doch dann fand sie Geschmack an der Mutterrolle und verlängerte die Elternzeit auf drei Jahre. Zweieinhalb Jahre nach Stellas Geburt war sie wieder schwanger und stieg endgültig aus ihrem erlernten Beruf aus, um sich Familie und Kindererziehung zu widmen. Während Klaus unaufhaltsam Karriere machte, arbeitete auch Iris - nur eben in der Familie. Als sich Klaus mit einem weiteren Karriereschritt dann eine Jungakademikerin zulegte - zufällig eine neue Bürokollegin - fühlte er sich in Bezug auf die kommende Scheidung recht sicher: es gab ja schließlich den Ehevertrag. Doch sein Anwalt musste ihm die Hoffnung auf eine "einfache" Scheidung wieder nehmen.
Experte:
Dazu stellt die Familienanwältin Susanne Hahn fest: "Eheverträge, wie man sie bei uns aus Hollywood-Filmen kennt, gibt es im deutschen Recht nicht. Der Gesetzgeber ermöglicht im Scheidungsfall keine 100-prozentige vorweggenommene Vermögensaufteilung in einem Ehevertrag." Besonders der Oberste Gerichtshof durchkreuzt immer wieder solche allumfassenden Regelungen, er spricht dann von ungerechten Lösungen und streicht diese wieder. "Im Fall von Klaus und Iris sind nun doch Kinder da und Iris ist deshalb aus ihrem Beruf ausgestiegen - somit sind auch die Grundlagen für den früher erklärten Verzicht nicht mehr gegeben", erläutert Hahn. Es ist nicht mehr möglich, dem Partner, der den Nachwuchs betreut, keinerlei Unterhalt mehr zu zahlen - auch wenn es der vorher geschlossene Ehevertrag so vorsah.
Rat:
In Zukunft müssen Eheverträge deutlich machen, in welcher aktuellen familiären Situation sich die Partner zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befinden und wie die Aufgaben in der Ehe verteilt sind. Gleichzeitig sollten sie ein Klausel enthalten, die die Eheleute dazu verpflichtet eine Anpassung des Vertrages vorzunehmen, wenn sich an diesen beiden wesentlichen Punkten etwas ändert.
Allerdings macht ein Ehevertrag sehr wohl Sinn, wenn ein Unternehmen da ist, dessen Fortbestand durch eine Scheidung gefährdet würde. Dies könnte dadurch geschehen, dass dem Betrieb durch die Unterhaltsregelung bzw den Zugewinnausgleich so viele Mittel abgezogen werden, dass er insolvent wird. "Darauf sollte dann in einem Ehevertrag eingegangen werden," lautet der Rat der Scheidungsanwältin.
Fehler 9: Gefährliche Spendierhosen
Fall: Jochen ist bereits zum zweiten Mal verheiratet. Nach einiger Zeit fängt auch die neue Ehe an zu kriseln: Er verkriecht sich immer mehr in seiner Arbeit, seine zweite Frau fühlt sich dadurch noch mehr vernachlässigt. Ihre Klagen vermiesen ihm die gemeinsame Zeit noch mehr - ein Teufelskreis. Durch die erste Scheidung ein gebranntes Kind, redet Jochen aber nicht etwa über seine Ängste sondern handelt: Er verschiebt einfach seine wichtigsten Vermögenswerte aus der Ehe heraus. Da es praktischerweise Kinder aus erster Ehe gibt, beschenkt er sie. So schlägt Jochen zwei Fliegen mit einer Klappe: Einerseits ist - vor allem bei Immobilien - die Schenkung zu Lebzeiten besonders steuerschonend. Wenn Jochen also seine Stadtwohnung der Tochter schenkt, "weil sie es ja sowieso irgendwann erben wird", dann darf sich zwar die Tochter freuen, für seine Frau ist es aber ein Abfluss der gemeinsamen Vermögensbasis.
Experte:
"Das ist ein ganz übler Trick, der leider ständig versucht wird - besonders, wenn Kinder aus erster Ehe da sind," bericht Anwältin Susanne Hahn von der Scheidungsfront. Denn so ein Vorgehen ist für den Partner meist gar nicht erkennbar - "wer schaut schon ständig im Grundbuch nach", so Hahn. Diese Vermögensverlagerung passiert übrigens nicht nur bei Grundbesitz und Immobilien, sondern auch mit Geld und Wertpapierkonten. Sogar Autos werden vor dem Partner in Sicherheit gebracht. Unrechtsbewusstsein gibt es keines - schließlich gehören die Besitztümer ja dem einem Partner.
Rat:
Da hilft eigentlich nur Wachsamkeit, denn durch die Vermögensverlagerung wird das Endvermögen, um das es bei einer Scheidung ja geht, geringer. Sollten die heimlichen Vermögensverschiebungen schon im vollem Gange sein, gibt es noch eine letzte Rettung: Der hintergangene Ehepartner muss bei Gericht den vorgezogenen Zugewinnausgleich beantragen. Aber ernsthaft verhindern kann man so ein Vorgehen kaum. Oder wie Hahn es schon formulierte: "Wer schaut schon ständig im Grundbuch nach..."
Fehler 10: Ohne Unterhalt keine Rente
Fall: Georg und Mandy S. regeln gerade ihre Scheidung - und zwar einvernehmlich. Sie haben sich einmal geliebt und hatten zusammen schöne und weniger schöne Zeiten erlebt. Doch auch, wenn ihre Ehe es letztendlich nicht geschafft hat, wollen sich die beiden zumindest ein wenig Anstand und Würde bewahren. Sie geben sich nicht gegenseitig die Schuld und verstehen sich immer noch ganz gut - sie haben sich schlicht auseinander gelebt. Die beiden Kinder, sechs und 15 Jahre alt, sollen bei Mandy bleiben. Für sie wird Georg natürlich Unterhalt zahlen - für sich selbst will Mandy nichts. Ganz moderne Frau hat sie einen Teilzeit-Job in Aussicht. Mit diesem Geld und dem Unterhalt für die Kinder glaubt Mandy ganz gut über die Runden kommen zu können.
Experte:
"Das ist schon typisch für viele Frauen, die in meine Anwaltspraxis kommen," erzählt Susanne Hahn. Die wollen nur was für die Kinder. "Da hilft dann nur noch eine Beispielrechnung, weil viele gar nicht wissen, wie hoch - oder besser niedrig - ihre Rente eigentlich ist." Denn solche Rechnungen stellen Frauen wie Mandy meist nicht an. Mandy ist 15 Jahre Hausfrau und Mutter gewesen, bis zum Renteneintrittsalter bleiben ihr vielleicht noch 20 Beitragsjahre - und auch die nur für einen Teilzeitjob. Auf sie dürfte also eine äußerst magere Rente warten.
Rat:
Würde Mandy von Georg Unterhalt beziehen, könnte sie damit zumindest eine private Altersvorsorge aufbauen. Denn die Rentenversicherer rechnen nach einer einfachen Fromel: Wer später eine Grundsicherung haben will, muss auch eine bestimmte Zeit in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Für eine durchschnittliche Rente in Höhe von 600 Euro setzen sie 20 Beitragsjahre an. Wer - wie wahrscheinlich Mandy - da zu knapp kalkuliert, sieht im Alter durch die Finger.