
Steuererklärung: Riester Rente
Sie sparen mit der Riester-Rente? Dann sollten Sie die Beiträge dafür steuerlich geltend machen. Dafür gibt es die Einwilligung zur Übermittlung Ihrer Einkommensteuerdaten, die Sie an den Anbieter der Riester-Rente zurückschicken müssen (Online bieten die meisten Anbieter schon Formulare zum Ausfüllen). Damit Sie diesen Schritt nicht jedes Jahr machen müssen, gibt es das Dauerzulageverfahren. Damit werden alle steuerlichen Vorteile direkt ans Amt übermittelt. Ohne Ihre Einwilligung ist das allerdings nicht möglich. Ab 2018 bekommen Sparer mehr Förderung: Die Grundzulage bei der Riester-Rente steigt ab dem 1. Januar 2018 von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr. Die Zulagen für Kinder bleiben gleich: Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhalten Riester-Sparer zusätzlich 300 Euro pro Jahr und Kind, für davor geborene Kinder 185 Euro pro Jahr.
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