
Steuererklärung: Nebenkosten
Wer Handwerker beauftragt oder haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nimmt, kann diese steuerlich geltend machen. Das gilt auch für die Jahresabrechnung der Hausverwaltung (oder des Vermieters). Dort werden Ihre anteiligen Kosten für die Gartenpflege oder die Treppenhausreinigung aufgeführt. Diese können Sie absetzen. Mehr Infos finden Sie hier.
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