
Vorvermieterbestätigung
Immer mehr Vermieter fragen nach einer Bestätigung des aktuellen oder vorherigen Vermieters. Die soll bestätigen, wie lang das Mietverhältnis war und ob eventuelle Fristen erfüllt wurden. Auch, wenn dieses Dokument gefordert wird, müssen keine Angaben über eventuelle Zahlungsrückstände darin gemacht werden. Das Amtgericht Schöneberg kam schon 2006 zu dem Urteil, dass eine Vorvermieterbescheinigung kaum Aussagewert für den neuen Vermieter besitzt.
Immer mehr Vermieter fragen nach einer Bestätigung des aktuellen oder vorherigen Vermieters. Die soll bestätigen, wie lang das Mietverhältnis war und ob eventuelle Fristen erfüllt wurden. Auch, wenn dieses Dokument gefordert wird, müssen keine Angaben über eventuelle Zahlungsrückstände darin gemacht werden. Das Amtgericht Schöneberg kam schon 2006 zu dem Urteil, dass eine Vorvermieterbescheinigung kaum Aussagewert für den neuen Vermieter besitzt.
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