
Richtigkeit der Angaben zur Wohnung
Der Mieter hat das Recht die Angaben im Mietvertrag zu prüfen. Vor allem die Angaben zur Quadratmeterzahl sind oft nicht richtig. Das zieht auch andere Beträge für die Betriebskosten nach sich. Sollte dem potenziellen Mieter schon bei der Besichtigung auffallen, dass die Wohnung wesentlich kleiner aussieht als angegeben, hat er das Recht nachzumessen. Allerdings wird das beim Vermieter sicherlich nicht auf Begeisterung stoßen.
Der Mieter hat das Recht die Angaben im Mietvertrag zu prüfen. Vor allem die Angaben zur Quadratmeterzahl sind oft nicht richtig. Das zieht auch andere Beträge für die Betriebskosten nach sich. Sollte dem potenziellen Mieter schon bei der Besichtigung auffallen, dass die Wohnung wesentlich kleiner aussieht als angegeben, hat er das Recht nachzumessen. Allerdings wird das beim Vermieter sicherlich nicht auf Begeisterung stoßen.
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