Hohe Abstandszahlungen
So viel Geld verlangen Vormieter für ihre ollen Möbel

Für alte Möbel und Küchen werden teils hohe Abstandszahlungen verlangt
Für alte Möbel und Küchen werden teils hohe Abstandszahlungen verlangt
© EyeWolf / Getty Images
Hohe Abstandszahlungen sind ein Ärgernis bei der Wohnungssuche. Laut einer Umfrage verlangen Vormieter teils tausende Euro für alte Einbauschränke oder gebrauchte Küchen.

Ein Umzug ist an sich schon teuer genug: Umzugsunternehmen, Kaution, doppelte Mieten – und die neue Wohnung ist meist teurer als die alte. Eine zusätzliche finanzielle Hürde stellen laut einer Umfrage oft hohe Abstandszahlungen dar, die Vormieter für zurückgelassene Möbel oder Küchen verlangen. 

Jeder dritte Wohnungssuchende war demnach schon mal mit einer ungewöhnlich hohen Ablöseforderung konfrontiert, wie die Online-Befragung im Auftrag von Immoscout ergab. Die 500 Befragten berichten dabei von teils enormen Summen im Bereich mehrerer Tausend Euro.

Die meisten berichteten Forderungen (55 Prozent) lagen zwischen 1000 und 3000 Euro. In 29 Prozent der Fälle wurde eine Summe von 3000 bis 5000 Euro aufgerufen und in 8 Prozent verlangten die Vormieter sogar mehr als 5000 Euro an Ablöse für ihr Mobiliar.

Überhöhte Abstandszahlungen nicht erlaubt

Für viele Haushalte werde der Zugang zu Wohnraum durch hohe Abschlagsforderungen zusätzlich erschwert, kommentiert Immoscout-Geschäftsführer Daniel Hendel die Umfrage. Ein finanzieller Ausgleich für Einbauten könne zwar sinnvoll sein. „Wichtig ist aber, dass Forderungen nachvollziehbar und fair bewertet sind”, so Hendel. 

Grob unfaire Ablöse-Deals zwischen Vor- und Nachmieter sind rechtlich auch nicht erlaubt. Steht die verlangte Summe „in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert der Einrichtung oder des Inventarstücks“, ist die Vereinbarung laut Wohnungsvermittlungsgesetz unwirksam. Das Geld könnte dann sogar nachträglich zurückgefordert werden. 

Ein „Missverhältnis“ liegt laut Mieterbund dann vor, wenn der Kaufpreis mehr als 50 Prozent über dem liegt, was die Einrichtung noch wert ist. Maßgeblich ist der Zeitwert, nicht der ursprüngliche Kaufpreis. Ob sich der Versuch wirklich lohnt, sein Geld nachträglich auf dem Rechtsweg zurückzubekommen, steht allerdings auf einem anderen Blatt Papier. 

Sonderfall möblierte Wohnungen

Grundsätzlich sind Nachmieter nicht verpflichtet, dem Vormieter irgendwelche Dinge abzukaufen. Denn eine pauschale Abstandszahlung allein dafür, dass man eine Wohnung räumt, ist nicht erlaubt. In der Praxis beobachten Mieterschützer aber immer wieder, dass überhöhte Preise für Schrottmöbel bezahlt werden, aus Angst, die Wohnung sonst nicht zu bekommen.

Am Ende liegt es in der Hand des Vermieters, ob er den Zuschlag an jemanden gibt, der sich mit dem Vormieter auf eine Ablösezahlung geeinigt hat – oder ob er vom Vormieter verlangt, alle seine Sachen mitzunehmen. 

Ein grundsätzlich anderer Fall sind möblierte Wohnungen, bei denen das Mobiliar dem Vermieter gehört und mitvermietet wird. Dafür können diese einen Möblierungszuschlag erheben. Mieterschützer kritisieren, dass mit diesem Modell zunehmend die Mietpreisbremse in angespannten Wohnlagen umgangen wird. Die Bundesregierung plant aktuell eine Reform, die strengere Regeln für möblierte Wohnungen vorsieht.