Arbeitslosengeld So informieren Sie die Agentur für Arbeit

Noch bevor Ihr altes Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie die Agentur für Arbeit darüber informieren, dass Sie demnächst arbeitslos werden. Verpassen Sie die Fristen, verlieren Sie möglicherweise Ansprüche. Hier lesen Sie, worauf Sie wann achten müssen.

Wann muss ich mich bei der Agentur für Arbeit melden?

Sobald Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie Ihre bisherige Tätigkeit aufgrund einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages verlieren, müssen Sie sich sofort bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Wer durch einen auslaufenden, nicht verlängerten Vertrag schon früh darüber informiert ist, dass er seine Stelle verliert, muss sich drei Monate vor Beendigung der Tätigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Wer erst später seine Kündigung erhält, muss binnen drei Tagen beim Amt erscheinen. Wer diese strengen Fristen nicht einhält, wird von der Agentur für Arbeit mit einer Sperrfrist bestraft – dann wird für eine Woche kein Arbeitslosengeld ausgezahlt.

Muss ich persönlich bei der Agentur für Arbeit erscheinen?

Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen Sie persönlich bei der Arbeitsagentur erscheinen. Nur einen Brief oder eine E-Mail zu senden, genügt nicht. Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wer innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war und damit seine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat.

Ab wann bin ich offiziell arbeitslos?

Formal arbeitslos ist man erst an dem Tag, an dem es keine Beschäftigung mehr gibt und auch keine Entlohnung. Das kann unter Umständen auch bei einer unwiderruflichen Freistellung der Fall sein. Von da an besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld. Doch nur wer sich pünktlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet, bekommt auch sein Geld – rückwirkende Zahlungen gibt es nicht. Wer schnell aktiv wird, handelt im eigenen Interesse: Frühzeitig können alle Formulare ausgefüllt werden, die Arbeitsagentur kann mit der Suche nach einer neuen Tätigkeit beginnen und eventuell Weiterbildungsangebote vorbereiten.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen und ausfüllen?

Antragsformulare für das Arbeitslosengeld gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit. Schon zum ersten Termin - bei der immer die für ihren Wohnort zuständige Zweigstelle der richtige Ansprechpartner ist - sollten Sie alle nötigen Unterlagen dabei haben: Personalausweis oder Reisepass oder einen Pass mit der Meldebestätigung des Wohnortes, Sozialversicherungsnummer, den Arbeitsvertrag und das Kündigungsschreiben bzw. den befristeten Arbeitsvertrag. Die Behörde berät Arbeitslose bei Bedarf auch beim Ausfüllen des Antrages auf Arbeitslosengeld.

Mit wie viel Arbeitslosengeld kann ich rechnen?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet sich nach dem bisherigen pauschalierten Nettoverdienst. Alleinstehende erhalten 60 Prozent ihres Nettolohnes. Wer noch minderjährige Kinder hat, bekommt 67 Prozent. Der ehemalige Arbeitgeber ist übrigens dazu verpflichtet, den Verdienst seines Mitarbeiters schriftlich zu bescheinigen.

Wen muss ich über meine Arbeitslosigkeit informieren?

Neben der Agentur für Arbeit - bei der Sie sich arbeitslos melden müssen - gibt es keine Vorschriften, wer noch von der Arbeitslosigkeit informiert werden muss. Die Meldung an die Renten- und Pflegeversicherung übernimmt die Agentur für Arbeit, die nun auch die Beiträge bezahlt. Ebenso werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nun von der Agentur für Arbeit übernommen. Privatversicherte haben mit Beginn der Arbeitslosigkeit die Möglichkeit, diese Versicherung zu kündigen und zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

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