basics Mitarbeiter für die Hälfte

Kennen Sie den Innovationsassistenten? Das ist der junge, qualifizierte Uni-Absolvent, den Sie immer gesucht haben - und sich mit Hilfe von Fördermitteln auch leisten können.

Kennen Sie den Innovationsassistenten? Das ist der junge, qualifizierte Uni-Absolvent, den Sie immer gesucht haben - und sich mit Hilfe von Fördermitteln auch leisten können.

ZUSCHÜSSE FÜR UNI-ABSOLVENTEN

Design, Marketing, Informationstechnologie: Ihre Produkte oder Dienstleistungen verdienen den Label innovativ und/oder umweltverträglich? Dann kommen Sie in einigen Bundesländern in den Genuß einer ganz speziellen Arbeitsförderungs-Maßnahme - des Innovationsassistenten.

Das läuft so: Sie stellen einen qualifizierten Uni- oder Fachhochschul-Absolventen ein, dessen Abschluß nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, und bekommen 40 Prozent des Bruttogehaltes als Zuschuß erstattet. Je nach Land beträgt die Höchstförderung 15.000 bis 36.000 Mark. Welche Länder mitmachen? Sachsen-Anhalt zum Beispiel, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und das Saarland.

ZUSCHÜSSE VOM ABEITSAMT

Als junges Unternehmen, das nicht mehr als fünf Leute beschäftigt, werden Sie in den ersten zwei Jahren Ihrer Existenz mit einem speziellem Förderprogramm vom Arbeitsamt unterstützt. Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen, der mindestens 3 Monate arbeitlos gemeldet war, bekommen Sie bis zu einem Jahr 50 Prozent des Tarif- oder ortsüblichen Gehaltes erstattet.

Bei Langzeitarbeitslosen kann die Förderung noch höher ausfallen. Sobald ein Mitarbeiter zwischen zwei und drei Jahren arbeitslos war, beträgt der Zuschuß im ersten Halbjahr bis zu 70 % und im zweiten Halbjahr bis zu 50 Prozent. Ab drei Jahren Arbeitslosigkeit steigen die Zuschüsse auf 80 und 60 Prozent an. Um sicherzugehen, daß Sie den richtigen Mann oder die richtige Frau bekommen, können Sie die Stelle zunächst drei Monate lang auf Probe vergeben. In der Zeit zahlt das Arbeitsamt 75 Prozent der regulären Fördersätze.

Auch Gründer, die arbeitslose Schwerbehinderte einstellen, bekommen hohe Zuschüsse. So wird etwa der Lohn eines Rollstuhlfahrers im 1. Jahr bis zu 80 Prozent, im 2. zu 70 Prozent und im 3. bis zu 60 Prozent übernommen. In Hamburg koordiniert der Integrationsfachdienst IFD die Vermittlung (Telefon: 040/645811765, Mail: ifd@bfw-hamburg.de)

ZUSCHÜSSE FÜR HANDWERKSBETRIEBE

Falls Sie sich im Handwerk selbständig machen, und Leute einstellen, sollten Sie sich nach der Meistergründungsprämei erkundigen. Berlin zahlt so Gründern, die in den ersten sechs Monaten Ihrer Existenz einen Arbeitsplatz für mindestens 12 Monate schaffen, 20.000 Mark Zuschuß.

Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es einen Bonus wenn nach einer Gründung, Übernahme oder Beteiligung im Handwerk Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Zuschuß von 20.000 Mark kann innerhalb des ersten Jahres gestellt werden. Voraussetzung: Sie schaffen zwei Stellen für 12 Monate oder einen Arbeitsplatz für 24 Monate.

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