Drei Jahre sind im Berufsleben eine lange Zeit. Vielen Müttern und Vätern, die ihren Anspruch auf Elternzeit ausgeschöpft haben, fällt die Rückkehr schwer. Mitunter können sie trotz des Rechtsanspruchs auch gar nicht auf ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, beispielsweise weil sich die Arbeitszeiten nicht mit den Öffnungszeiten von Kindertagesstätte und Kindergarten vereinbaren lassen.
Tappen in die Teilzeitfalle
Besonders häufig müssen sich Frauen mit diesen Problemen auseinandersetzen. Nach einem aktuellen Bericht des Statistischen Bundesamtes bleibt in 57 Prozent der Familien mit kleinen Kindern die Mutter zu Hause, während der Vater arbeiten geht. Die umgekehrte Rollenverteilung wählen noch nicht einmal drei Prozent der Haushalte. Und auch wenn die Kinder "aus dem Gröbsten" heraus sind, bleibt die Frau häufig daheim oder arbeitet nur in Teilzeit.
Weitere Informationen
...gibt es bei der Arbeitsagentur im Merkblatt 18, "Frauen und Beruf", erhältlich im Internet unter www.arbeitsagentur.de, Link Bürgerinnen & Bürger, Familie und Kinder, Berufsrückkehr
Die Arbeitsagenturen sprechen daher mit ihren Angeboten für Berufsrückkehrer gezielt Frauen an, auch wenn es die Leistungen grundsätzlich auch für Männer gibt. Viele Agenturen haben spezielle Beratungssprechstunden, in denen Fragen zu den Themen Kinderbetreuung, Qualifizierung, zu flexiblen Arbeitszeitmodellen oder auch finanziellen Förderungsmöglichkeiten geklärt werden können. Um Leistungen der sogenannten aktiven Arbeitsmarktförderung zu bekommen, sollten sich Berufsrückkehrer spätestens drei Monate vor Ende der Elternzeit arbeitssuchend melden. Das gilt auch dann, wenn sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
12 Wochen pauken
Zu den Leistungen der Arbeitsagentur gehören Kurztrainings, mit denen vorhandene Qualifikationen auf den aktuellen Stand gebracht werden sollen. Typische Beispiele sind Sprach- oder Computerkurse. Trainingsmaßnahmen sind grundsätzlich auf zwölf Wochen befristet. Neben den Kursgebühren ersetzt die Arbeitsagentur unter Umständen auch Fahrt- und Unterbringungskosten und kommt für die Kinderbetreuung auf. Wichtig ist, dass die Arbeitsagentur die Trainingsmaßnahme vor Beginn genehmigt und eine Übernahme der Kosten zusichert.
Reicht ein kurzfristiges Training nicht aus, kann die Arbeitsagentur auch eine berufliche Weiterbildung finanzieren. Die Arbeitsagentur bezahlt die Weiterbildung jedoch nur, wenn diese die Arbeitsmarktchancen verbessert und keine andere Fördermaßnahme in Frage kommt. Wie lange die Erwerbslosigkeit gedauert hat, spielt keine Rolle, sofern die Kindererziehung der Grund für die Auszeit war.
Eingliederung wird gefördert
Schließlich kann die Arbeitsagentur die Beschäftigung von Berufsrückkehrern auch durch sogenannte Eingliederungszuschüsse fördern. In diesem Fall muss der Arbeitgeber in der Regel ein Jahr lang nur die Hälfte des Gehalts zahlen, den Rest übernimmt die Agentur. Den Eingliederungszuschuss gibt es aber nur für sozialversicherungspflichtige Jobs mit mindestens 15 Wochenstunden.