Rechtsanspruch

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Plakat auf Demonstration gegen Gewalt gegen Frauen

Bundesrat stimmt Gesetz für besseren Schutz von Frauen vor Gewalt zu

Der Bundesrat hat am Freitag abschließend dem sogenannten Gewalthilfegesetz zugestimmt, das Frauen besser schützen soll. Es sieht für Opfer geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor, der ab 2030 gelten soll. Bis dahin soll mit finanzieller Unterstützung durch den Bund das Hilfesystem bedarfsgerecht ausgebaut werden - dazu zählen insbesondere mehr Frauenhäuser, Schutzwohnungen und Beratungsstellen. Der Deutsche Frauenrat begrüßte das Gesetz als "Meilenstein".
Plakat auf Demonstration gegen Gewalt gegen Frauen in Rom

Gewalthilfegesetz: Kabinett beschließt bessere Hilfe für gewaltbetroffene Frauen

Ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe, mehr Frauenhäuser und Beratungsstellen - so will die Bundesregierung Frauen besser vor Gewalt schützen. Den Entwurf eines sogenannten Gewalthilfegesetzes beschloss das Kabinett am Mittwoch. Ob das Vorhaben aus dem Haus von Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) noch vor der Bundestagsneuwahl im Februar verabschiedet werden kann, ist allerdings fraglich. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) warb dafür, dass das Gesetz noch vom aktuellen Bundestag beschlossen wird.