In Ostdeutschland sowie in Hamburg werde der Bedarf bereits jetzt "nahezu vollständig gedeckt", heißt es in dem am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Bericht. In den westdeutschen Ländern könne der Bedarf "perspektivisch gedeckt werden, wenn die jetzige Ausbaugeschwindigkeit beibehalten wird". Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll zum 1. August 2026 jahrgangsweise in Kraft treten, also mit Beginn des Schuljahres 2026/2027. Ab dem Schuljahr 2029/2030 soll er vollständig gelten.
Unterdessen stieg die Zahl der Kinder, die Ganztagsangebote in Anspruch nehmen, an: Im Schuljahr 2023/2024 besuchten rund 1,9 Millionen aller sechseinhalb- bis zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung eine Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung. Das waren 57 Prozent und ein Prozentpunkt mehr als im Vorjahr. Allerdings war die Inanspruchnahme im Osten mit 84 Prozent deutlich höher als im Westen mit 51 Prozent.
Der Bedarf stieg ebenfalls leicht um einen Punkt an: So wünschten sich 2024 bundesweit 65 Prozent der Eltern eines Kindes im Grundschulalter ein Ganztagsangebot in einer Schule oder Tageseinrichtung oder in einer anderen ganztägigen Angebotsform. Auch der Betreuungsbedarf über Mittag, also bis mindestens 14.00 Uhr, stieg um einen Prozentpunkt an.
Der zusätzliche Platzbedarf für das kommende Schuljahr liegt bei 166.000 Plätzen, das ist weniger als in den vorangegangenen Berichten prognostiziert. Grund dafür sind Erfolge beim Ausbau - und die nach unten korrigierte Entwicklung der Bevölkerung. Für das Schuljahr 2029/2030 liegt der Zusatzbedarf laut Bericht im Schnitt bei 264.000 Plätzen.