Video Einigung bei Ganztagsanspruch an Grundschulen

Video: Einigung bei Ganztagsanspruch an Grundschulen
Ab August 2029 soll jedes Grundschulkind der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung pro Tag haben. Ab dem Schuljahr 2026 soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zunächst einmal für alle Erstklässler gelten. Bund und Länder haben letzte Streitpunkte ausgeräumt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verständigte sich am Montagabend auf eine höhere Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten. Damit steht dem Rechtsanspruch nichts mehr im Wege. Bundestag und Bundesrat sollen die Einigung noch in dieser Woche billigen.
Bund und Länder haben letzte Streitpunkte beim geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab dem Jahr 2026 ausgeräumt.

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