Zum 1. Juni treten einige Gesetzesänderungen und Neuerungen in Kraft. Davon profitieren zum einen Arbeitnehmer und Zeitarbeiter: Durch ein neues Transparenzgesetz können Mitarbeiter Einsicht in die Entgeltstrukturen in ihren Unternehmen verlangen. Dadurch soll die Entlohnung von Männern und Frauen gerechter werden. Zeitarbeiter profitieren von einer neuen Lohnuntergrenze.
Diese Änderungen treten ab dem 1. Juni in Kraft:
Zeitarbeiter profitieren von Lohnuntergrenze
Wer bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist, kommt zum 1. Juni in den Genuss einer allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze. Bereits seit März 2017 gilt in der untersten Lohnstufe (E1) der Tarifwerke ein Stundenlohn von 9,23 Euro (Westen) und 8,91 Euro (Osten). Der Mindestlohnausschuss hat dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit für eine Lohnuntergrenze stattgegeben, beantragt wurde dies vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister BAP.
Handy-Verträge müssen verständlich erklärt werden
Ab dem 1. Juni gilt die Telekommunikationsmarkt-Transparenzverordnung. Verbraucher müssen bei neuen Internet- , Festnetz-oder Handyvertrag von dem Anbieter ein Produktinformationsblatt ausgehändigt bekommen. Darauf finden Neukunden klare Informationen über:
- Die minimale, maximale und normalerweise verfügbare Datenübertragungsrate
- Die Vertragslaufzeit
- ab wann das Volumen gedrosselt wird
- Vertragsverlängerung und Kündigungsfrist
- Kosten
Eine weitere Vereinfachung für Kunden: Der Anbieter muss auf jeder Rechnung mitteilen, wann der Vertrag gekündigt werden müsste, damit er nicht in eine automatische Vertragsverlängerung rutscht.
Schärfere Gesetze für Elektrohändler
Händler, die elektronische Geräte verkaufen, müssen diese auch wieder zurücknehmen und recyceln. Tut er das nicht, muss er ab dem 1. Juni mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen. Diese Neuerung gilt nicht nur für den stationären Handel, sondern auch für Online-Shops mit einer Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern.
Unitymedia beendet analoges Kabelfernsehen
Zum 1. Juni zieht Unitymedia dem analogen Fernsehen den Stecker. Nach und nach wird ganz Deutschland vom Netz genommen. Es beginnt im südlichen Baden -Württemberg, ab dem 6. Juni wird Hessen abgeschaltet. Bis zum 27. Juni folgt Nordrhein-Westfalen.
Entgelttransparenzgesetz: Mehr Transparenz beim Lohn
Um eine gleich hohe Bezahlung von Männern und Frauen zu fördern, greift ab 1. Juni das "Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen". Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern haben nun einen Auskunftsanspruch. Erfahren sie, dass mindestens sechs Kollegen des anderen Geschlechts bei gleichwertiger Leistung mehr verdienen als sie selbst, können sie eine Gehaltserhöhung verlangen.
Drogensüchtige können besser behandelt werden
Mediziner bekommen neue Möglichkeiten, Suchtkranken zu helfen. Die Regelungen zur Drogenersatztherapie wurden angepasst. Seit dem 30. Mai können Ärzte wirkungsvollere Substitutionsangebote nutzen, um Suchtkranke zu therapieren. Möglich macht das eine Reform der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften, die den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst wurde.
Strengeres Düngerecht
Bereits seit dem 15. Mai gilt ein strengeres Düngerecht auf Deutschlands Feldern. Längere Sperrfristen und genauere Vorgaben und Obergrenzen sollen Gewässer und Umwelt schützen. Durch diese Gesetzesverschärfung setzt Deutschland die Nitratrichtline der EU um.
Schluss mit Roaming-Gebühren in der EU
Smartphonenutzer wurden im EU-Ausland durch saftige Roaming-Gebühren zur Kasse gebeten. Damit ist ab dem 15. Juni Schluss. Die Neuregelung gilt für alle, die in der EU arbeiten oder leben und beruflich oder privat ins EU-Ausland reisen. Konkret bedeutet die Änderung, dass bestehende oder neu abgeschlossene Verträge mit Roamingdiensten zu "Roaming zu Inlandspreisen" umgewandelt wird.
Die Provider haben auf die Neuregelung bereits reagiert. So bieten einige Handyanbieter "Inlandstarife" an, die sich nur auf die Nutzung in Deutschland beschränken. Wer dann im Ausland telefonieren möchte, muss einen teureren Tarif buchen. Vor Vertragsabschluss sollten Kunden daher genau prüfen, ob der Provider die Nutzung im Ausland ermöglicht.
