Die Ampel-Koalition will das Bundesverfassungsgericht vor extremen Parteien schützen und wird dabei von der Opposition unterstützt. Die Überlegungen, das Bundesverfassungsgericht durch eine Grundgesetzänderung stärker vor möglichen Entmachtungsversuchen zu schützen, finden einem Bericht zufolge in der Union Anklang. "Wir teilen die Sorge der parteipolitischen Einflussnahme auf die Justiz und insbesondere das Bundesverfassungsgericht", sagte Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Dienstag. Das Thema sei wichtig und sollte "auf breiter Basis" diskutiert werden.
Ziel sei es, eine Situation wie in Polen zu vermeiden, wo das Verfassungsgericht unter dem Druck der damaligen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) zusammengebrochen war. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, die die Regierungsfraktionen allein nicht haben.
Hintergrund der Überlegungen ist die Sorge vor einem Erstarken extremer Parteien im Bund. Sollten diese einmal eine parlamentarische Mehrheit erlangen, könnten sie das Bundesverfassungsgericht als zentrale Kontrollinstanz vergleichsweise leicht ausschalten.
Grundgesetzänderung in Sicht
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, hatte zuvor in der "Welt am Sonntag" erklärt, das Grundgesetz lasse eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes mit einfacher Mehrheit zu. "Wir sollten daraus eine Zweidrittelmehrheit machen."
Die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) berichteten derweil unter Berufung auf Koalitions- und Oppositionskreise, die Ampelfraktionen und die Union seien sich bei der Frage "im Prinzip" einig. Die Grundgesetzänderung solle bald kommen.
FDP: Verfassung gegen "Feinde der Demokratie" schützen
Die Entscheidung gründet auf einer Debatte darüber, wie die Justiz, insbesondere das Bundesverfassungsgericht, vor möglicher Einflussnahme durch die AfD geschützt werden kann. Vertreter von SPD und FDP hatten am Wochenende dazu einen Vorstoß unternommen. "Laut Grundgesetz kann das Bundesverfassungsgerichtsgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden", hatte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner der "Welt am Sonntag" gesagt. "Daraus sollten wir eine Zweidrittel-Mehrheit machen."
Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, hatte gefordert, den Parlamentarismus und die Verfassungsgerichtsbarkeit "resilienter gegen Feinde der Demokratie" zu machen. Wesentliche Strukturen des Bundesverfassungsgerichts sollten im Grundgesetz verankert werden. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich, über die die Ampel allein nicht verfügt.