Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Brennelementesteuer gebilligt. Es handelt sich weder um eine unzulässige Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchssteuer, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg entschied.
Die offiziell Kernbrennstoffsteuer genannte Abgabe war Anfang 2011 in Kraft getreten. Juristisch ist die Steuer stark umstritten. Das Finanzgericht Hamburg hält sie für unzulässig und rief 2013 zunächst das Bundesverfassungsgericht und dann auch den EuGH an.
Nach dem Luxemburger Urteil bestehen europarechtlich jedoch keine Bedenken. Die besteuerten Brennelemente seien keine "Energieerzeugnisse", die nur der Umsatzsteuer unterworfen werden dürfen. Auch handle es sich nicht um eine neben der Umsatzsteuer unzulässige zusätzliche Verbrauchssteuer auf elektrischen Strom.