Eine Spende an den Papst ist in Deutschland nicht steuerlich absetzbar. Das entschied das Kölner Finanzgericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Geklagt hatte eine Steuerberatungsgesellschaft, deren Geschäftsführer Papst Benedikt XVI. in einer Audienz einen Scheck über 50.000 Euro überreicht hatte.
Das Unternehmen bekam eine Spendenbescheinigung, ausgestellt vom "Staatssekretär seiner Heiligkeit" am Ausstellungsort Vatikan. Eine Spende kann laut Gericht aber nur steuermindernd berücksichtigt werden, wenn der Empfänger eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle ist, die in einem EU-Mitgliedsland liegt. Diese Voraussetzungen seien bei einer Spende unmittelbar an den Papst nicht erfüllt. Revision beim Bundesfinanzhof ist zugelassen.