Die AfD versucht sich gerichtlich rund 2,3 Millionen Euro von der Bundestagsverwaltung zurückzuholen, die diese wegen des Verdachts auf eine sogenannte Strohmann-Spende einbehalten hat. Eine Sprecherin des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigte auf Anfrage den Eingang einer entsprechenden Klage der AfD bereits im August.
Demnach möchte die Partei eine an die Bundestagsverwaltung weitergeleitete Spende mit der Begründung, diese sei zulässig gewesen, zurückgezahlt bekommen. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest. Die Geschichte reicht zurück in den Bundestagswahlkampf Anfang des Jahres: Damals wurden in Deutschland in auffälligem Gelb gehaltene Großplakate aufgestellt, auf denen Union, SPD und Grüne attackiert und die AfD als "bürgerliche Alternative" empfohlen wurde.
Großplakate als Spende im Bundestagswahlkampf
Verantwortlich dafür soll der Österreicher Gerhard Dingler gewesen sein. Der Bundestag, dem Großspenden gemeldet werden müssen und der diese dann veröffentlichen muss, nannte eine Summe von 2,35 Millionen Euro. Später gab es Berichte, wonach das Geld über Dingler nur weitergeleitet worden sein soll und von einem anderen AfD-Gönner stammen könnte. In Österreich wurde ermittelt.
Die Bundestagsverwaltung bekam nach eigenen Angaben den Hinweis, dass Dingler zuvor "eine Überweisung eines noch höheren Betrages von Henning Conle erhalten habe, der als Unterstützer der AfD hier aktenkundig ist". Das wäre eine unzulässige sogenannte Strohmann-Spende, die Parteien nicht annehmen dürfen.
Die AfD will ihr Geld zurück
Die AfD überwies vorsorglich das Geld an die Bundeskasse "zur Verwahrung", kündigte aber bereits damals an, wahrscheinlich den Rechtsweg zu beschreiten. Dingler habe gegenüber der Partei mehrfach versichert, dass die Sachspende aus seinem privaten Vermögen komme und nicht im Auftrag von Dritten erfolgt sei.
Die AfD habe "keine Hinweise auf eine mögliche Strohmann-Spende feststellen können", so der AfD-Schatzmeister Carsten Hütter. Seine Partei hätte ihre Sorgfaltspflicht erfüllt. Ob das so ist, muss sich nun vor Gericht erweisen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
