Hartz-Reformen Ausbildungsversicherungen sind unnötig

Verbraucherschützer raten vom Abschluss so genannter Ausbildungsversicherungen ab, denn dabei handelt es sich eigentlich um Kapitallebensversicherungen. Wofür der Betrag bei Fälligkeit dann verwendet wird, ist völlig egal.

Wolfgang Scholl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen warnte deshalb auch vor dieser Anlage: Wie bei normalen Lebensversicherungen sollten Verbraucher diese Anlageform nur dann wählen, wenn sie sicher seien, das angelegte Geld langfristig nicht zu brauchen.

Auszahlungszeitpunkt fest vereinbart

Der Unterschied zur Lebensversicherung sei lediglich, dass die Police zu einem fest vereinbartem Zeitpunkt, etwa nach Schulabschluss, ausbezahlt werde. Beim Tod des Versicherungsnehmers laufe der Vertrag weiter, wobei die Versicherung die Beiträge weiter bezahle. Wofür das ausbezahlte Geld einmal verwendet werde, sei aber nicht Gegenstand des Vertrages. Eigentlich seien Ausbildungsversicherungen unnötig, da die Risikoabsicherung auch über eine Lebensversicherung erfolgen könne. Und unter Renditegesichtspunkten seien Fonds sowieso "die bessere Lösung", betonte der Versicherungsexperte.

Ausbildungsversicherungen sollen nach dem Willen der SPD bei der Berechnung der Vermögenswerte für das geplante Arbeitslosengeld II ausgenommen werden. Der Versicherungsexperte übte daran scharfe Kritik. Es handele sich um eine völlig unverständliche einseitige Begünstigung der Versicherungswirtschaft, sagte Scholl. Dass die Bundesregierung nun einlenke, zeige "Konzeptionslosigkeit bei den Rahmenbedingungen der Altersvorsorge". (AP)

DPA