Kommentar zum VW-Gesetz Regierung betritt gefährliches Terrain

Von Oliver Wihofszki
Die Bundesregierung manövriert sich mit einem neuen VW-Gesetz auf juristisch gefährliches Terrain. Sollte der Entwurf so umgesetzt werden, wie er derzeit geplant ist, wird die Politik bald eine unangenehme Frage beantworten müssen.

Was macht Volkswagen unter allen deutschen Unternehmen eigentlich so besonders, dass der Staat seine schützende Hand nicht vom Autobauer lassen kann?

Nicht nur die EU, die sich für einen freien Kapitalmarkt stark macht und bereits vor einigen Monaten das bald 50 Jahre alte VW-Gesetz in weiten Teilen für unrechtmäßig erklärt hatte, wird genau wissen wollen, warum für den Wolfsburger Autobauer nicht dieselben Spielregeln gelten sollen wie für andere börsenotierte Unternehmen in Deutschland.

Auch Porsche wird sicher nicht kampflos hinnehmen, dass der Spielraum eines VW-Großaktionärs im Vergleich zu anderen Konzernen beschnitten ist. Denn genau das würde eine von der Politik bei VW angestrebte Sperrminorität auf der Hauptversammlung von 20 Prozent bedeuten. Schließlich müssen sich in anderen Unternehmen 25 Prozent der auf Aktionärsversammlungen anwesenden Anteilseigner verbünden, um wichtige Entscheidungen zu blockieren.

Deshalb wird Porsche im Falle eines neuen VW-Gesetzes ziemlich sicher klagen, um eventuelle Sonderrechte von anderen, kleineren Aktionären, seien es staatliche, private oder institutionelle, abzuschaffen. Immerhin hat Porsche bereits jetzt Milliardensummen in die VW-Beteiligung investiert. Und weitere Milliarden werden bald folgen, wenn die Sportwagenfirma wie schon oft angedeutet, bald die Mehrheit bei VW übernehmen wird.

FTD