Die Schadenersatzsumme kann sich leicht auf mehrere Millionen US-Dollar belaufen, sollte dem Fall ein Sammelklagen-Status eingeräumt werden, sagte Rechtsanwalt Don Strong von der New Yorker Kanzlei Strong, Martin & Associates. Strong vertritt nach eigenen Angaben die Familienangehörigen eines Mannes, der nach der Einnahme von Baycol an Nierenversagen starb. Die Klage wurde vor dem US-Bezirksgericht in Oklahoma eingereicht. Eine Bayer-Sprecherin wollte dazu keine Stellungnahme abgeben.
Gab es Versäumnisse?
In der Klage wirft Strong der Bayer Corp. unter anderem vor, dass das Medikament mangelhaft war und es der Konzern versäumt hat, rechtzeitig Ärzte und Konsumenten über die Gefahren aufzuklären. Bayer hatte das Cholesterin senkende Mittel Lipobay, das auch unter dem Namen Baycol verkauft wurde, am vergangenen Mittwoch wegen möglicherweise lebensbedrohlicher Nebenwirkungen vom Markt genommen. In Deutschland wird der Tod von fünf Patienten, in den USA der Tod von 31 Patienten im Zusammenhang mit der Einnahme des Cholesterinsenkers untersucht.
Bayer bleibt gelassen
Bayer hatte am Vortag mitgeteilt, dass man Schadensersatzklagen nach dem Rückruf des Cholesterinsenkers Lipobay für unberechtigt hält. »Wir haben uns nichts vorzuwerfen«, so Konzernsprecher Günter Forneck. Bayer hat nach seiner Aussage im Beipackzettel des Medikaments stets auf entsprechende Nebenwirkungen hingewiesen und immer in enger Abstimmung mit den Behörden gehandelt. Das Unternehmen geht daher nicht davon aus, dass Klagen erfolgreich sind und hat deshalb für diesen Fall auch keine Rückstellungen gebildet. Dem Leverkusener Konzern sind derzeit weltweit 52 Todesfälle bekannt, die in zeitlichem Zusammenhang mit der Einnahme des Lipobay-Wirkstoffes Cerivastatin auftraten. Sämtliche Fälle beruhten jedoch auf sogenannten Spontanmeldungen, die lediglich begrenzte Aussagekraft haben.