Abstufung von Deutschen mit ausländischen Wurzeln rechtfertigt Disziplinarmaßnahme
Die Herabwürdigung von deutschen Staatsbürgern als "Türken mit einem deutschen Pass" und die damit verbundene Unterscheidung zwischen Deutschen mit und ohne ausländische Wurzeln rechtfertigt eine Disziplinarmaßnahme gegen einen verbeamteten Professor. Das Vertrauen von Dienstherr und Studierenden werde beschädigt, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Es ging um das umstrittene Buch "Kulturkampf um das Volk". (Az. 2 A 6.24)