Gerichtsurteil
Bei Vorverlegung von Flügen: EuGH stärkt Fluggastrechte
Gute Nachrichten für Fluggäste: Wenn eine Airline ihre Kunden nicht rechtszeitig über die geänderte Abflugzeit eines gebuchten Fluges vorab informiert, kann eine Ausgleichspauschale von bis zu 600 Euro gefordert werden.