Lange Zeit tat sich die deutsche Justiz schwer mit den Rechten geprellter Kleinanleger, vor Gericht siegten häufig die Geldkonzerne. Seit einigen Monaten scheint sich das Blatt zu wenden.
Der Bundesgerichtshof hat ein wichtiges Urteil zum Aktionärsschutz gefällt: Vorstände können bei falschen Unternehmensnachrichten künftig von Anlegern auf Schadensersatz verklagt werden.
Mehrere Anleger verlangen von den früheren Vorständen des Software-Unternehmens Infomatec Schadenersatz, weil sie durch unrichtige Ad-hoc-Mitteilungen zum Kauf von Aktien verleitet worden seien.
Nach den ganzen Skandalen am Neuen Markt müssen sich seit Dienstag wieder zwei ehemalige Vorstände vor Gericht verantworten - diesmal geht es um die früheren Manager des Softwareunternehmens Infomatec.
Erstmals Schadensersatz für einen Anleger am Neuen Markt: Die beiden Infomatec-Gründer Harlos und Häfele sollen 100.000 Mark aus ihrer Privatkasse zahlen.