Gericht: Keine Entschädigung nach verpasstem Flug wegen Gate-Wechsels
Urlauber haben nach einem verpassten Flug wegen eines Gate-Wechsels keinen Anspruch auf Entschädigung durch ihren Reiseveranstalter. Das entschied das Landgericht Köln laut Mitteilung vom Montag. Im verhandelten Fall hatten zwei Reisende ihren Hinflug verpasst, nachdem das Flugzeug von einem anderen Gate startete als auf ihrer Bordkarte angegeben. Auf solche Umstände müsse der Reiseveranstalter die Reisenden jedoch nicht hinweisen, hieß es zur Begründung.