EU-Gericht bestätigt: Kein Markenschutz für Zauberwürfel
Der Zauberwürfel genießt in der Europäischen Union weiter keinen Markenschutz. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte am Mittwoch die Nichtigerklärung der Marken, die aus der Form des mehrfarbigen Drehwürfels bestehen. Die Marken waren von einer britischen Firma zwischen 2008 und 2012 für "dreidimensionale Puzzles" eingetragen worden. (Az. T-1170/23 u.a.)