Markenschutz

Artikel zu: Markenschutz

Obelix-Wachsfugur im Pariser Museum Grévin

EU Sieg für Asterix-Verlag: Kein Markenschutz für Waffen namens "Obelix"

Waffen und Sprengstoff können nicht unter dem Namen "Obelix" geschützt werden. Das entschied das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg am Mittwoch und gab dem französischen Verlag der "Asterix"-Comics, Les Éditions Albert René, damit Recht. Der Verlag befürchtete eine Schädigung des Rufs seiner eigenen Marke. (Az. T-24/25)
Zwei Darstellerinnen der "Miss Moneypenny" im Jahr 2001

Bundesgerichtshof verhandelt über Markenschutz für "Miss Moneypenny"

Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (09.00 Uhr) um James Bond - beziehungsweise um die fiktive Sekretärin Miss Moneypenny aus dem Bond-Universum. Verhandelt wird über die Frage, ob sie als Marke geschützt werden kann. Eine norddeutsche Firma wirbt mit "Moneypenny" und "My Moneypenny" für Sekretariatsdienstleistungen. (Az. I ZR 219/24)
Kinder spielen mit Zauberwürfeln.

EU-Gericht bestätigt: Kein Markenschutz für Zauberwürfel

Der Zauberwürfel genießt in der Europäischen Union weiter keinen Markenschutz. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte am Mittwoch die Nichtigerklärung der Marken, die aus der Form des mehrfarbigen Drehwürfels bestehen. Die Marken waren von einer britischen Firma zwischen 2008 und 2012 für "dreidimensionale Puzzles" eingetragen worden. (Az. T-1170/23 u.a.)