Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (09.00 Uhr) um James Bond - beziehungsweise um die fiktive Sekretärin Miss Moneypenny aus dem Bond-Universum. Verhandelt wird über die Frage, ob sie als Marke geschützt werden kann. Eine norddeutsche Firma wirbt mit "Moneypenny" und "My Moneypenny" für Sekretariatsdienstleistungen. (Az. I ZR 219/24)
Sie ließ "Moneypenny" unter anderem als deutsche Wortmarke registrieren. Dagegen klagte die US-Firma, welche die Rechte an den Bond-Filmen verwaltete. Vertriebsrechte und künstlerische Leitung liegen inzwischen bei Amazon. Vor dem Hamburger Landgericht und dem Oberlandesgericht hatte die Klage keinen Erfolg - die Figur sei nicht individuell genug gestaltet, um Werktitelschutz zu bekommen, erklärte das OLG. Nun soll der BGH entschieden.
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