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Duogynon-Verdacht Klage gegen Pharmakonzern scheitert

Ein von Geburt an behinderter Mann ist mit seiner Klage gegen den Pharmakonzern Bayer Schering vor dem Berliner Landgericht gescheitert. Seine Schadensersatzansprüche seien verjährt. Der Lehrer wollte klären, ob seine Behinderungen auf das Hormonpräparat Duogynon zurückzuführen seien.