Streit um Erstattung von Gebühren: Vergleich zwischen Verbraucherzentralen und Eventim
Im Streit um die Rückerstattung von Gebühren für in der Coronapandemie abgesagte Konzerte hat sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit dem Ticketdienstleister Eventim auf einen Vergleich verständigt. Wie der Bundesverband am Donnerstag in Berlin mitteilte, erhalten die rund 5000 Betroffenen, die sich seiner Sammelklage anschlossen, von dem Unternehmen pauschal einen Gutschein im Wert von 20 Euro. Im Gegenzug nehmen die Verbraucherschützer die von ihnen eingereichte Klage zurück.