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Prozess gegen Eventim Bekommen jetzt alle Konzertbesucher die Rückerstattung für ihre Tickets?

Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Geschäftspraktiken des Tickethändlers Eventim.
Der Ticketshop des CTS Eventim in der ÖVB-Arena Bremen. Nun startet der Prozess gegen den Ticketvermarkter vor dem Landgericht München I.
© Eckhard Stengel / Imago Images
Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Geschäftspraktiken des Tickethändlers Eventim hinsichtlich ausgefallener Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Pandemie. Jetzt folgt der Prozess vor dem Münchner Landgericht.

Dieser Beitrag erschien zuerst an dieser Stelle auf RTL.de

Seit Beginn der Pandemie sind fast alle Veranstaltungen ausgefallen – wann diese wieder stattfinden können, ist ungewiss. Wer Tickets für verschobene Konzert-Termine besitzt, hat bisher vom größten Ticketverkäufer Eventim kein Geld erstattet bekommen – und auch kein Gutschein erhalten. Der Grund: Eventim stellt sich in vielen Fällen quer, die Ticketpreise für Veranstaltungen zu erstatten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Tickethändler im letzten Jahr zunächst abgemahnt, jetzt folgt der Prozess vor dem Landgericht München I.

Eventim schiebt Verantwortung auf Veranstalter

Die Verbraucherzentrale NRW hat den Online-Tickethändler Eventim im letzten Jahr aufgefordert, Ticketpreise für Konzerte zu erstatten, die wegen der Corona-Beschränkungen verschoben wurden. Verbraucher hätten das Recht, bei verschobenen Veranstaltungen das bereits bezahlte Geld für die Eintrittskarten zurückzuverlangen, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Der Online-Ticketvermittler Eventim verweigerte eine Erstattung mit der Begründung, die Tickets seien weiterhin gültig. Deshalb gibt es auch keinen Gutschein. Die Verbraucherschützer haben Eventim deshalb per Abmahnung aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Nachdem der Tickethändler keine Erklärung abgegeben hat, entscheidet nun ein Gericht über das Vorgehen. Der Ticketvermittler weist die Vorwürfe zurück. Eventim sei nicht selbst Veranstalter. Deshalb schulde nicht Eventim den Kunden die Ticketkosten, sondern der jeweilige Veranstalter.

Hoffnung für Ticketbesitzer

Die Verbraucherzentrale NRW fordert im Prozess eine Rückzahlung der Ticketpreise – inklusive aller erhobenen Gebühren. Laut "Bild" stützt sich der Verbraucherschutz bei der Klage auf ein Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 2. Oktober 2020. Das Gericht hatte entschieden, dass Eventim den Ticketpreis an den Kläger zurückzahlen muss, da der Ticketvermittler auch dafür haftet, dass die Veranstaltung stattfindet.

Gutscheine statt Geld

Laut eines neuen Gesetzes sollen Verbraucher bei abgesagten Veranstaltungen Gutscheine bekommen. Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Hat der Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, muss der Veranstalter ihm den Wert erstatten.

Wer sein Ticket nach dem 8. März gekauft hat, für den gilt die Gutscheinregelung übrigens nicht. Man kann nach den allgemeinen Regeln den Ticketpreis zurückverlangen. Konzertbesucher sollten nachschauen, ob die Veranstaltung abgesagt oder verschoben wurde.

Die Veranstaltung wird abgesagt – welche Rechte haben Betroffene?

Wenn ein Veranstalter ein Ereignis an einem bestimmten Termin komplett absagt, können Ticketinhaber ihr Geld zurückverlangen. Es besteht ein Erstattungsanspruch, denn: "Der Veranstalter kommt damit seiner Leistungspflicht nicht nach", sagt Parsya Baschiri von der Verbraucherzentrale Bremen.

Dabei spiele es keine Rolle, ob er etwas dafür kann oder nicht. Der Grund ist nicht entscheidend. Und es ist auch egal, ob das Ticket beispielsweise personalisiert ist - und damit nicht übertragbar.

Das Event wird auf einen neuen Termin verschoben – was gilt dann?

Verschiebt der Veranstalter das Event, müssen Ticketinhaber unterscheiden, ob das Ereignis ursprünglich an einem festen Termin stattfinden sollte oder nicht. "Steht auf der Karte ein festes Datum, müssen Betroffene sich auf die Verschiebung nicht einlassen", sagt Baschiri. Sie müssen den Ersatztermin dann nicht wahrnehmen, können ihr Ticket zurückgeben und den Eintrittspreis zurück verlangen.

Anders sieht es aus, wenn das Ticket für einen Zeitraum gilt, wie etwa bei einem Festival oder einer Messe, oder gar kein bestimmtes Datum festgelegt ist. "Dann können Ticketinhaber nicht pauschal sagen, dass sie eine Verschiebung ablehnen", gibt Baschiri zu bedenken. In so einem Fall muss man sich auf den Ersatztermin einlassen - und kann kein Geld zurückfordern.

er Popsänger Tim Bendzko tritt während eines Großversuchs der Universitätsmedizin Halle/Saale in der Arena Leipzig auf.

Sehen Sie im Video: Ein großes Corona-Konzert-Experiment hat Sänger Tim Bendzko auf die Bühne in Leipzig gebracht. Wissenschaftler der Uni Halle wollten untersuchen, unter welchen Bedingungen Indoor-Großveranstaltungen in Corona-Zeiten wieder möglich sein könnten.

RTL.de/stz

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