Anzeige
Anzeige

Schikanöses Erstattungsverfahren Gericht rügt Billigflieger Germanwings

Schlappe für die Fluggesellschaft Germanwings bei stornierten Flügen: Nach einem Gerichtsurteil darf die Airline ihre Kunden nicht mit komplizierten Antragsformularen von der Rückerstattung der Steuern und Gebühren abhalten.

Das Landgericht Köln hat einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stattgegen und hat die Erstattungspraxis des Billigfliegers kritisiert. Wenn ein Passagier seinen Flug nicht antritt, muss die Fluggesellschaft nach geltendem Recht die zuvor gezahlten Steuern und Flughafengebühren erstatten. Das Formular, das ein Germanwings-Kunde dafür ausfüllen muss, stelle "ein belastendes, unverhältnismäßiges Hindernis für den Verbraucher" dar, heißt es in der Urteilsbegründung.

Das Ausfüllen des Formulars sei sehr zeitaufwendig und überdies noch mit Kosten verbunden, sodass der Verbraucher unter Umständen lieber darauf verzichte, seine Rechte einzufordern. Dies gelte umso mehr, als es sich in der Regel um relativ geringe Erstattungsbeträge handele.

Komplizierte Erstattung per Post

Nach dem Willen der Fluggesellschaft soll der Kunde aus dem Internet ein mehrseitiges Formular ausdrucken, von Hand ausfüllen und per Post versenden. Dies sei vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil Germanwings seinerseits "keinerlei Bedenken hat, Kunden sämtliche Leistungen online ohne sichere Identifikation buchen zu lassen", heißt es in der Urteilsbegründung.

In dem Formular fordere Germanwings zahlreiche überflüssige Angaben zu allen mitreisenden Personen. Dazu gehörten Daten zu Hin- und Rückflug, Zahl der Gepäckstücke und Sitzplatznummer - alles Angaben, die dem Unternehmen aufgrund der Buchungsnummer und der mitzusendenden Original-Reiseunterlagen bereits bekannt seien. Beim Verschicken sollte das Formular nicht geknickt werden, sodass ein größerer Umschlag mit höherem Porto nötig sei. Außerdem verlangte Germanwings eine Bearbeitungsgebühr von 5,50 Euro.

Der vzbv begrüßte das Urteil. Denn Germanwings habe seine Kunden mit seinem umständlichen Erstattungsformular schikaniert, heißt es in einer Mitteilung. Germanwings äußerte sich bislang nicht dazu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

tib/DPA DPA

Mehr zum Thema

Newsticker

VG-Wort Pixel