Knapp sechs Jahre nach dem Ende der SchmidtBank ist der frühere Bankier Karl Gerhard Schmidt wegen Untreue zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem verhängte das Landgericht Hof eine Geldauflage in Höhe von 250.000 Euro, die der 72-Jährige an karitative Organisationen zahlen muss. Vom Vorwurf des Betrugs in 232 Fällen wurde Schmidt dagegen freigesprochen. Er kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu prüfen.
Die Richter sahen es nach zehnmonatiger Verhandlung als erwiesen an, dass Schmidt für den Rückkauf von eigenen Aktien eigenmächtig einen Kredit von mehr als 30 Millionen Euro an eine Beteiligungsgesellschaft der SchmidtBank ausgezahlt hatte, obwohl dessen Rückzahlung unsicher gewesen sei. Es habe noch nicht einmal einen Vertrag dafür gegeben, stellte das Gericht fest. Als Sicherheit hätte der damals für die Beteiligungsgesellschaft verantwortliche Sohn des Bankiers, Karl Matthäus Schmidt, allenfalls Aktien der SchmidtBank einbringen können. "Da beißt sich die Katze in den Schwanz", kommentierte der Vorsitzende Richter Viktor Mihl.
"Es gab noch eine Chance die Bank zu retten
Für den Betrugsvorwurf sah das Gericht dagegen keine Beweise. Zwar seien trotz der finanziellen Schieflage der Bank noch bis zum Herbst 2001 Aktien im Wert von 2,5 Millionen Euro an Kleinanleger verkauft worden. Man könne aber nicht von Vorsatz ausgehen. "Es gab noch eine reelle Chance, die Bank zu retten", sagte Richter Mihl. Auch habe die Verhandlung nicht ergeben, dass Schmidt auf vermehrte Aktienverkäufe in dieser Zeit hingewirkt habe.
Mit dem Strafmaß blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft gefordert hatte. Zwar habe Schmidt um die prekäre Stellung seiner Bank gewusst, die immer wieder Wertberichtigungen vornehmen musste. Andererseits hätten auch die Aufsichtsbehörden die Maßnahmen über mehrere Jahre hingenommen. Es sei glaubwürdig, dass Schmidt im Herbst 2001 noch an die Rettung seiner Bank glaubte. Strafmildernd werteten die Richter zudem, dass er selbst Schaden durch den Untergang seiner Bank erlitten habe. Es sei keine Bereicherungsabsicht festzustellen. In der Region sei Schmidt viele Jahre als kultureller und wirtschaftlicher Mäzen aufgetreten. "Das Lebensglück von Herrn Schmidt ist untergegangen", sagte Richter Mihl.
Im Anschluss an die Urteilsverkündung zeigte sich der 72-Jährige erleichtert über den Freispruch vom Vorwurf des Betrugs. Trotzdem überlege er, das Urteil anzufechten. "Der Vorwurf, dass ich meine Bank schädigen wollte, ist untragbar", sagte er. Die 1828 gegründete SchmidtBank war im Herbst 2001 in eine existenzbedrohende Schieflage geraten. Nur durch die mehr als eine Milliarde Euro teure Rettungsaktion der deutschen Großbanken konnte sie vor dem Zusammenbruch gerettet werden. Das Filialgeschäft wurde später von der Commerzbank übernommen.