Im Verfahren gegen die Deutsche Telekom dürfen die Kleinanleger nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs weiter auf Schadenersatz hoffen. Der BGH hebt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt nach Aussagen vom Donnerstag in einem zentralen Punkt auf: Die Telekom habe die Anleger in Bezug auf eine konzerninterne Übertragung von Aktien des US- Telekommunikationskonzerns Sprint getäuscht. Der Emissionsprospekt sei damit fehlerhaft gewesen. Der BGH verweist die Sache deshalb zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück.
Gut 16.000 Kleinanleger forderten von der Telekom insgesamt 80 Millionen Euro Schadenersatz - Geld, das sie vor über zehn Jahren mit der einstigen "Volksaktie" verloren hatten. In dem Verfahren wurde exemplarisch der Fall eines schwäbischen Pensionärs geklärt, der 1,2 Millionen Euro forderte.