Urteil im September Wörterbücher streiten um die Farbe Gelb

Kann eine Farbe eine Marke sein? Das entscheidet der BGH erst im Herbst. Der Wörterbuchverlag Langenscheidt hatte gegen seinen Konkurrenten Rosetta Stone geklagt, da dieser auch die Farbe Gelb nutzt.

Ob die Konkurrenz von Wörterbuchverlag Langenscheidt ungestraft die Farbe Gelb verwenden darf, bleibt vorerst ungeklärt.

Nach seiner Verhandlung über diese Frage, will der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil erst im Herbst verkünden. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Urteilstermin ist nun der 18. September.

Dem BGH liegt eine Klage Langenscheidts gegen seinen Konkurrenten Rosetta Stone vor. Rosetta verwendet beim Internetauftritt, in der Werbung und für Kartonverpackungen einen gelben Farbton. Langenscheidt hat sich 2010 die Farbmarke Gelb für seine zweisprachigen Wörterbücher in Printform eintragen lassen und macht eine Verletzung seiner Markenrechte geltend.

Der Verlag hat Rosetta Stone auf Unterlassen und Schadenersatz verklagt und vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln 2012 recht bekommen. Potenzielle Käufer könnten der irrigen Ansicht sein, die Sprachsoftware stamme von Langenscheidt, hieß es.

Rosetta Stone ging in Revision. Die Farbfrage beschäftigt den BGH auch unter einem anderen Aspekt: Rosetta Stone hatte die Löschung der Langenscheidt-Farbmarke beantragt. Ob das Bundespatentgericht das zu Recht ablehnte, prüft der BGH in einem zweiten Verfahren.

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jen/DPA