Das geplante neue Heizungsgesetz könnte nach Einschätzung von Verbänden die Zahl der verfügbaren Mietwohnungen in Deutschland deutlich verringern. Der Eigentümerverband Haus & Grund rechne mit einem Rückgang auf dem Mietmarkt um bis zu drei Millionen Wohnungen, berichtete die "Bild"-Zeitung von Donnerstag. Grund dafür sei, dass Millionen Wohnungen mit Gasetagenheizungen betrieben werden und der Einbau einer Wärmepumpe vielfach nicht möglich sei, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke demnach.
Die Vermieter seien daher gezwungen, neue Gasheizungen einzubauen und müssten sich in der Folge an den Heizkosten der Mieter beteiligen, fuhr Warnecke fort. "Die Kostenrisiken werden mit der neuen Regelung unkalkulierbar", sagte er weiter. "Wir werden vielen Vermietern deshalb nicht empfehlen können, ihre Wohnungen weiter zu vermieten."
Zwingt das Heizungsgesetz Vermieter zum Verkauf?
Auch die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands SoVD, Michaela Engelmeier, warnte vor einem spürbaren Rückgang der verfügbaren Mietwohnungen. Sie sagte der Zeitung, es bestehe "die Gefahr, dass Eigentümer aufgrund des Kostendrucks ihre Immobilien eher verkaufen, statt zu vermieten. Das würde die Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärfen, die Mieten weiter nach oben treiben. Das wäre absolut kontraproduktiv für rund drei Millionen Betroffene."
Das Kabinett hat eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, mit der ein Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleibt. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden. Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Streitpunkt in den Verhandlungen der Koalition war zunächst aber der Schutz von Mieterinnen und Mietern vor hohen Nebenkosten durch den Einbau von Heizungen mit fossilen Brennstoffen gewesen. Die Koalitionäre einigten sich letztlich auf eine Kostenbremse für Mieter im neuen Heizungsgesetz, wonach Vermieter sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen müssen, wenn sie sich für den Einbau einer neuen fossilen Heizung in bestehenden Wohngebäuden entscheiden.
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) wies die Warnungen der Verbände zurück. "Die Kritik ist für uns nicht nachvollziehbar, da der Entwurf eine notwendige Flexibilität bei der Heizungswahl schafft", sagte ein Sprecher zu "Bild". Im parlamentarischen Verfahren könnten sich noch Änderungen ergeben.