Verbraucherschutz
Bundesrat stimmt neuen Regeln für Verbraucherkredite zu

Die Regeln für Verbraucherkredite werden verschärft. (Symbolfoto) Foto: Sina Schuldt/dpa
Die Regeln für Verbraucherkredite werden verschärft. (Symbolfoto) Foto
© Sina Schuldt/dpa

Debattieren Sie mit!

  • Mit stern-Account aktiv an allen Debatten teilnehmen und kommentieren.
Jetzt registrieren
Jetzt kaufen, später bezahlen - für viele Menschen ist das verführerisch. Viele machen sich nicht klar, dass es sich um einen Kredit handelt. Der Schutz der Verbraucher wird jetzt gestärkt.

Der Bundesrat hat den neuen Regeln zum besseren Schutz von Verbrauchern beim Abschluss von Kreditverträgen zugestimmt. Zum Kern der Reform gehören mehr und schärfere Kreditwürdigkeitsprüfungen sowie ein besserer Schutz persönlicher Daten. 

Die Gesetzesvorgaben zum Verbraucherschutz gelten künftig auch für Kleinkredite bis 200 Euro, Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten sowie zins- und gebührenfreie Kredite. Damit unterliegen Zahlungsmethoden wie "Jetzt kaufen, später bezahlen" ("Buy now, pay later") nun den gleichen Regeln wie Verbraucherkredite. So soll hier künftig die Kreditwürdigkeit geprüft werden. 

Risiko einer Überschuldung soll verringert werden

Auf diese Weise sollen vor allem jüngere Verbraucherinnen und Verbraucher davor geschützt werden, bei einem Abschluss vieler solcher Verträge den Überblick über ihre Verbindlichkeiten zu verlieren und in eine Überschuldungsspirale zu geraten. Laut einer Umfrage der Finanzaufsicht Bafin hat ein knappes Viertel der unter 30-Jährigen beim Online-Shopping mit der "Buy now, pay later"-Methode schon einmal den Überblick über offene Rechnungen verloren.

Mit der Reform werden auch die Regeln für Kreditwürdigkeitsprüfungen gestrafft. Kredite sollen nur noch vergeben werden dürfen, wenn ihre Rückzahlung wahrscheinlich ist. Bei der Prüfung dürfen keine Informationen aus sozialen Netzwerken und besonders sensible Daten wie vor allem Gesundheitsdaten verwendet werden. 

Kreditgeber sollen Nachsicht zeigen

Kreditgeber werden zur "Nachsicht" gegenüber Kreditnehmern verpflichtet. Diese soll spätestens vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen greifen. Vor einer Kündigung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern in finanziellen Schwierigkeiten eine Vertragsanpassung angeboten werden, etwa eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Stundung von Darlehensraten.

dpa