In diesem Sommer zeigt sich, dass die Luftfahrt-Branche die Folgen der Corona-Pandemie kräftig unterschätzt hat. Sollten Ihr Flug kurzfristig storniert werden und mit Verspätung abheben, haben Fluggäste folgende Rechte.
Entschädigung
Bei einer kurzfristigen Annullierung eines Flugs - das heißt weniger als 14 Tage vor dem Abflug - können Passagiere laut Experten des ADAC grundsätzlich eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen. Die Höhe richtet sich laut EU-Verordnung nach der Flugstrecke: 250 Euro bei Flügen bis 1500 Kilometer, 400 Euro bis zu 3500 Kilometer und 600 Euro ab einer Flugstrecke von über 3500 Kilometern.
Voraussetzung für die Ansprüche
Der Startflughafen des Flugs liegt in einem EU-Land oder in Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo.
Erstattung oder Ersatz
Die Fluggesellschaft muss sogenannte Unterstützungsleistungen anbieten - die Flugpreiserstattung oder einen Ersatzflug. Beides darf für einen Passagier keine zusätzlichen Kosten verursachen.
Mahlzeiten und Getränke
Bei Verspätungen müssen Airlines ihren Passagieren Betreuungsleistungen anbieten - dazu gehören Verpflegung, Telefonate und bei einem Start einen ganzen Tag später auch ein Hotelzimmer. Bietet eine Fluggesellschaft dies nicht an, können Passagiere ihre Kosten für Getränke und Mahlzeiten einreichen; dafür sollten sie die Belege aufbewahren.
Gepäckverlust
Bei Verlust oder Beschädigung von Koffern und Taschen können Passagiere bis zu 1430 Euro Entschädigung verlangen. Betroffene sollten sich den Verlust sofort bestätigen lassen, eine Packliste machen - wenn möglich mit Kaufbelegen - sowie Ausgaben etwa für Noteinkäufe dokumentieren. Schäden am Gepäck sollten Passagiere so schnell wie möglich melden. Vorgeschrieben ist eine Frist von sieben Tagen.

Hilfe
Wer seine Ansprüche prüfen will, kann dafür die App Flugärger der Verbraucherzentralen nutzen. Die App erzeugt dann eine E-Mail mit den Forderungen an die betreffende Airline. Wer nicht selbst mit der Fluggesellschaft streiten will, kann einen Rechtsdienstleister beauftragen, der einen Teil der Entschädigungssumme als Provision einbehält.