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Verbraucherschutz Fake-Bewertungen: Bundeskartellamt kritisiert Online-Portale

Auf einem Smartphone ist eine Bewertung eines Online-Portals zu sehen.
Bewertungen können online kaufentscheidend sein - das Bundeskartellamt kritisiert nun Portale und Suchmaschinen für gefälschte Rezensionen.
© Karl-Josef Hildenbrand / Picture Alliance
Ob ein Produkt online gekauft wird oder nicht, darüber entscheiden oft die Nutzer-Bewertungen. Diese Rezensionen sind allerdings nicht immer echt. Nun hat sich das Bundeskartellamt eingeschaltet - und übt Kritik an Portalen und Suchmaschinen. 

Das Bundeskartellamt hat Online-Portale und Suchmaschinen aufgefordert, auf ihren Seiten mehr gegen Fake-Bewertungen von Produkten zu tun. Viele Verbraucher verlassen sich bei ihrer Kaufentscheidung auf die Bewertungen anderer Nutzer - dabei sind die Rezensionen teils gefälscht.

In einer sogenannten Sektoruntersuchung hat das Kartellamt die Nutzerbewertungen im Internet unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse liegen jetzt vor. "Nutzerbewertungen sind eine ganz zentrale Entscheidungshilfe beim Online-Kauf", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Online verkauften sich Produkte und Dienstleistungen mit vielen und mit positiven Bewertungen deutlich besser, als solche mit wenigen oder negativen Bewertungen. Leider seien Fake-Bewertungen ein weit verbreitetes Phänomen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher sei es sehr schwer, echte von unechten Bewertungen zu unterscheiden.

Gekaufte Bewertungen

Der Bericht des Bundeskartellamtes beschreibt, wie Fake-Bewertungen zustande kommen können. So gebe es spezialisierte Dienstleister, bei denen positive Bewertungen gekauft werden könnten. Dabei würden Nutzern häufig kostenlos Produkte überlassen oder andere Belohnungen für positive Bewertungen gewährt. Auch Software, sogenannte Bots, könnten eingesetzt werden, um Bewertungen künstlich zu erzeugen.

Online-Portale prüfen zu wenig

Die meisten Portale verwendeten bislang lediglich Wortfilter oder verließen sich auf nachträgliche Meldungen von auffälligen Bewertungen, kritisieren die Wettbewerbshüter. Nur wenige Portale nutzten bereits verfügbare technische Methoden, um gefälschte Bewertungen aufzuspüren. Es werde viel zu selten vorab überprüft, ob Bewertungen tatsächlich von Käufern des Produkts stammten.

Es bleibt beim Appell: Kartellamt fehlen Befugnisse

Verfahren gegen einzelne Unternehmen, bei denen es den Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße gibt, kann das Bundeskartellamt nicht einleiten. Im Gegensatz zum Kartellrecht hat die Behörde im Bereich Verbraucherschutz keine entsprechenden Befugnisse. Mundt appellierte deshalb auch an die Verbraucher, Produktbewertungen kritisch zu betrachten: "Achten Sie auf mögliche Hinweise wie übertriebene Sprache und wiederkehrende Muster, lesen Sie möglichst viele verschiedene Bewertungen und befassen Sie sich aufmerksam mit den Hinweisen, die manche Portale über die Verfasser der einzelnen Bewertungen machen."

Nutzer sollen zum Bewerten motiviert werden

Ein Problem sei auch, dass es in vielen Bereichen zu wenige Bewertungen gebe. Je mehr echte Bewertungen es gebe, umso hilfreicher seien diese für die Kauf- oder Buchungsentscheidung, betont das Kartellamt. Um mehr Nutzer-Beurteilungen zu bekommen, könnten Portale und Anbieter die Verbraucher zum Verfassen von Bewertungen motivieren. Dies könnte durch Gutscheine, Gewinnspiele oder kleinere Geldbeträgen erfolgen. Für neue Produkte könne auch der Einsatz von kostenfreien Produkttests sinnvoll sein. Solche Anreize und Produkttests seien verbraucherrechtskonform, wenn die Bewertungen klar und deutlich gekennzeichnet werden.

yks DPA

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