Colgate-Palmolive Wie erkenne ich Mogelpackungen beim Einkaufen?

Von Lara Wiedeking
Colgate griff bei seiner Zahnpasta zum üblichen Trick: Weniger Inhalt, gleicher Preis. Eine Drogeriekette stellte die Firma an den Pranger. Doch wie erkenne ich Mogelpackungen direkt beim Einkauf?

Da war doch früher mehr drin, oder? Eine klassische Frage, die jeden hin und wieder beim Einkaufen überkommt. Wenn Unternehmen ihre Packungen verkleinern und den Preis beibehalten bekommt man als Kunde häufig zuletzt mit. Heute hat die Drogeriekette Dm die Firma Colgate-Palmolive öffentlich an den Pranger gestellt, weil ihre Dentagard-Zahnpasta beim gleichen Preis nur 75 Milliliter statt vormals 100 Millileter enthält.

Mogelpackung noch vor der Kasse erkennen

Ob Service am Kunden oder Marketing-Aktion, der Verbraucher weiß jetzt auf jeden Fall Bescheid. Doch wie erkenne ich ohne das Hinweisschild am Regal frühzeitig, ob ich einer Mogelpackung aufsitze oder nicht? Der stern hat bei der Verbraucherzentrale NRW angerufen und beim Pressesprecher Georg Tryba nachgefragt. 

stern: Was kann ich als Verbraucher machen, wenn ich glaube einer Mogelpackung aufgesessen zu sein?

Georg Tryba: Indem man sein Kaufverhalten künftig ändert und das Produkt einfach nicht mehr in den Einkaufswagen legt. Außerdem sollte man ein Gefühl dafür entwickeln, wie viel bei einer bestimmten Gewichtsangabe in der Packung enthalten ist und sich nicht von großen Kartons täuschen lassen. Das ist nicht immer einfach.

Bei Eis zum Beispiel fehlt häufig ein Gefühl für das Gewicht, denn es wird auf der Packung das Volumen angegeben: Wer ein Liter Eis kauft, denkt er kauft ein Kilogramm. Wir haben da schon häufiger nachgemessen: Bei bestimmten luftig-geschlagenen Eissorten sind es vielleicht nur 400 Gramm - das ist dann aber der Beschaffenheit des Produktes geschuldet. Das ist jetzt zwar keine klassische Mogelpackung, zeigt aber, dass man sich deswegen unbedingt mit den Produkten auskennen sollte. Nur so kann man wissen: "Was kann ich überhaupt von einer solchen Packung erwarten?" Und wenn nur Luft enthalten ist, wird man nach der ersten Enttäuschung sicherlich kein zweites Mal zu der Marke greifen. Und sie können sich natürlich immer an ihre Verbraucherzentrale wenden. 

Welche Möglichkeiten haben Konsumenten noch, solche Mogelpackungen zu erkennen?

Eine große Packung kann dazu verführen das man denkt: Ich bekomme viel. Da hilft der Grundpreis bei der Einschätzung. Der ist häufig zusätzlich angegeben – also was 100 Gramm oder ein Kilogramm kosten. Wenn ein Hersteller, wie das immer wieder passiert, den Inhalt einer Packung gewichtsmäßig verkleinert, erkennt man sowas schnell über den Grundpreis. Wer jedoch gewohnt einfach nur zur Packung greift, fällt rein. Bei einer großen 500-Gramm-Packung bemerkt nicht jeder, dass es 50 Gramm weniger sind. 

Gibt es da gesetzliche Regelungen?

Es gibt ein gesetzliches Täuschungsverbot, im Mess- und Eichgesetz, danach dürfen Fertigpackungen mit ihrer Gestaltung und Befüllung keine größere Füllmenge vortäuschen als sie eigentlich enthalten. Es gibt aber wie immer Probleme, denn es ist nicht konkret definiert, ab wann die gesetzliche Täuschung beginnt. Da gibt es die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen. Die spricht von einer Täuschung wenn mehr als 30 Prozent der Packung frei liegen. Das ist aber alles nicht rechtlich verbindlich. Außerdem ist die Frage, wie Händler größere Leerräume erklären – ob es aus technischen Gründen mehr Luft enthalten muss zum Beispiel. 

Wie beurteilen Sie die Aktion von DM, kein Dentagard mehr zu verkaufen?

Es ist ein scheinheiliger Marketing-Gag – denn das ist ja nicht der erste Fall, bei dem die Verpackung verkleinert wird und der Preis gleich bleibt. Stünde der Verbraucher im Fokus, hätte DM schon früher solche Aktionen machen müssen und würde bei dem Thema auch künftig so publikumswirksam am Ball bleiben. Was mich auch stutzig macht ist, dass sie die Zahnpasta ganz aus dem Regal genommen haben. Das Hinweisschild ist im Sinne der Transparenz gut und richtig – aber der Verbraucher sollte dann selbst entscheiden dürfen, ob er sich ärgert und die Zahnpasta trotzdem kauft, oder zu einem anderen Produkt greift.