Fahrgäste der Deutschen Bahn können künftig bei erheblichen Zugverspätungen auf bessere Entschädigungen hoffen. Bei mehr als 60 Minuten Verspätung sollen 20 Prozent des Fahrpreises erstattet werden, berichtete die "Berliner Zeitung". Darauf verständigten sich Bundesregierung und Deutsche Bahn nach monatelangen Verhandlungen. "Aus einer Kulanzregelung wird damit künftig ein Rechtsanspruch", hieß es aus Regierungskreisen.
Die Entschädigung gelte jedoch nur für den Fernverkehr. Unterhalb einer Verspätung von 60 Minuten bestehe die bisherige Regelung weiter, bei der die Kunden einen Gutschein erhalten. Laut "Berliner Zeitung" handelt es sich bei der neuen Vereinbarung um eine Selbstverpflichtung der Bahn und nicht um ein neues Gesetz. Auch der Bundesrat hatte vor Wochen eine Änderung der längst überholten Eisenbahnverordnung verlangt, die bis heute nur eine Entschädigung auf freiwilliger Basis vorsieht.
Entschädigung bisher freiwillig
Verbände kritisieren seit langem diese Regelung: Bei Verspätungen von 30 Minuten und mehr gibt es bislang im Fernverkehr einen Gutschein über 10 Euro, bei 90 Minuten und mehr einen Gutschein über 25 Euro. Klarere Regeln gelten für Härtefälle, zum Beispiel wenn die Reise wegen eines verpassten Anschlusszugs in der Nacht nicht mehr fortgesetzt werden kann. Die Bahn übernimmt dann die Kosten für ein Taxi oder für eine Hotelübernachtung.
Die Fahrgastrechte waren vor allem zwischen Bahn und Verbraucherschutzministerium umstritten. Die Bahn hatte auf die erheblichen Kosten verwiesen, die durch die Ausweitung der Entschädigungsansprüche entstünden und die zu höheren Fahrpreisen führen würden.