Haftpflicht ist Bürgerpflicht: Sei es aus Tollpatschigkeit oder Unaufmerksamkeit - wer das Eigentum anderer beschädigt, muss dafür aufkommen. Eine kaputte Vase oder die zertretene Brille sind schnell zu ersetzen. Wenn Menschen ein Schaden zugefügt wird, können jedoch auch lebenslange Zahlungen auf einen zukommen. Für solche Fälle ist die Haftpflichtversicherung da. Sie wickelt übrigens mögliche Forderungen der Geschädigten ab, zur Not auch vor Gericht. Die Police gilt in Regel für die ganze Familie. Für Kinder solange sie sich noch in der ersten Ausbildung befinden und unverheiratet sind. Bereits laufende Verträge kann man ohne Rücksicht auf die Kündigungsfristen zusammenlegen. Dabei gilt: Ältere Verträge haben Vorrang.
Lesen Sie im Folgenden, auf was Sie bei dieser Muss-Versicherung achten müssen.
Versicherungssumme
Gerade wenn Menschen zu schaden kommen, ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu empfehlen. Sie sollte mindestens drei Millionen Euro betragen. Absehen sollten Sie davon, Sach- und Personenschäden mit unterschiedlich hohen Summen zu versichern. Schließen Sie am Besten einen Pauschalbetrag ab. Und denken Sie an eine Selbstbeteiligung: Zum einen senken Sie sie die Prämien, zum anderen verursachen kleinere Schäden fast den gleichen Aufwand wie größere.
Kosten
Haftpflichtversicherungen sind relativ günstig. Sie sind bereits ab 30 Euro für Singles zu haben und ab 50 Euro für Familien. Grundsätzlich gilt: Je höher die Versicherungssummen, desto teuerer wird die Police. Vor allem die empfohlene Ausfalldeckung schlägt ordentlich zu Buche. Meistens aber lohnt es sich, ein paar Euro mehr im Jahr für guten Haftpflichtschutz zu bezahlen.
Forderungsausfalldeckung
Diese Deckung sollte die Police enthalten. Denn dann zahlt die eigene Versicherung für den Fall, dass man selbst geschädigt wird und der Verursacher den Schaden nicht bezahlen kann, weil er keine Haftpflichtversicherung besitzt.
Schäden durch Kinder
Weil Kinder bis sieben Jahre nicht schuldfähig sind, können sie offiziell keine Schäden anrichten. Passiert dennoch ein Malheur, zahlt die Haftpflicht im Allgemeinen nicht. Außer die Eltern können nachweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Für Schäden, die Kinder bis zu zehn Jahre im Straßenverkehr gilt ebenfalls die deliktunfähig, die Haftpflicht zahlt ebenfalls nicht, der Geschädigte geht leer aus. Klingt absurd, aber so will es der Gesetzgeber. Viele Gesellschaften bieten daher an, solche Schäden mitzuversichern. Wenn Sie Kinder haben, achten Sie also vor Abschluss darauf, dass der Vertrag eine "Kinderschadensklausel" enthält.
Allmählichkeitsschäden
Darunter versteht man Schäden die durch langfristige Entwicklungen entstehen, etwa durch allmählich austretende Gase oder Flüssigkeiten. Sie sollten mitversichert sein.
Internetschäden
Wer Daten ins Internet stellt oder herunterlädt, kann dafür unter Umständen haftbar gemacht werden. Achten Sie darauf, solche Schäden mitzuversichern.
Im Schadensfall
Grundsätzlich sollten alle Schäden sofort gemeldet werden, damit die Versicherung von Anfang über den Sachverhalt Bescheid weiß. Das ist vor allem aus einem Grund wichtig: Die Haftpflichtpolice zahlt nicht nur bei berechtigten Ansprüchen, sondern sie verteidigt den Versicherten auch gegen unberechtigte Forderungen - notfalls vor Gericht. Je besser die Versicherung informiert ist, desto besser kann sie helfen. Und erkennen Sie niemals die Schuld an oder zahlen Sie bereits einen Teil des Schadens. In diesem Fall verlieren Sie in aller Regel Ihren Versicherungsschutz.