Der Schutz gegen Berufsunfähigkeit ist wichtig, eine private Haftpflichtversicherung auch. Doch eine Handy-Versicherung ist nicht nur teuer, sonst auch völlig überflüssig. Abgesichert sind mit diesen Policen in der Regel Schäden, die durch Diebstahl, Wasser oder Beschädigung entstehen. Aber der Schutz ist alles andere als billig. So zahlen Kunden im Schnitt fünf Euro im Monat, wie die Zeitschrift "Optimal versichert" ermittelte. Ein teures Vergnügen, vor allem, wenn man sich die Einschränkungen anschaut, die im Versicherungsvertrag häufig vorgesehen sind.
Viele Einschränkungen
Wird das Gerät verloren oder irgendwo vergessen, ist es meist nicht versichert. Ebenso wenig fallen Schäden durch Witterungseinflüsse unter den Versicherungsschutz. Auch für normale Abnutzung und Verschleiß kommt die Versicherung nicht auf, ebenso nicht für Kratzer und Schrammen. Ist Diebstahl mitversichert, wird nur gezahlt, wenn der Kunde das Gerät "sicher mitgeführt" hat. Verschwindet es aus einer Handtasche, kann es schon Streit geben.
Besonders bei teuren Handys ist zudem immer davon auszugehen, dass eine Selbstbeteiligung fällig wird. Bis zu 75 Euro müssen dann aus eigener Tasche gezahlt werden, wenn ein neues Handy gebraucht wird. Allerdings zahlt der Versicherer nach einer Untersuchung der Zeitschrift "Optimal versichert" selten den Anschaffungspreis für das Gerät. Meist ist es nur der Betrag, den ein vergleichbares Gerät kostet. Bei den schnell wechselnden Generationen von Handy-Modellen muss man dann mit einem erheblichen Abschlag rechnen.
Hausratversicherung prüfen
Ärgerlich ist auch die lange Laufzeit der Handy-Policen. Bei handynow.de sind es mindestens 24 Monate. Dabei dürfte das Gerät bereits nach einem Jahr so stark an Wert verloren haben, dass ein Versicherungsschutz völlig unnötig ist.
Die Alternative zu den Policen steckt übrigens meistens im eigenen Versicherungsordner. So ist das Handy in vielen Fällen durch die bereits bestehende eigene Hausratversicherung geschützt - und zwar ohne einen Euro Aufschlag. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Handybesitzer auf offener Straße Opfer eines Raubüberfalls wird. Voraussetzung ist dann allerdings, dass der Überfall der Polizei gemeldet wird.