Postwurfsendungen Post vom »Adressenjäger«

Achtung bei »offiziellen« Haushaltsbefragungen: Die versprochene Belohnung ist nur ein Köder, es geht eigentlich um die Datensätze der Konsumenten.

Fast jeder hatte sie wohl schon einmal in seinem Briefkasten: »offiziell« aufgemachte Haushaltsbefragungen, in denen mehr als 100 Fragen beantwortet werden sollen. Als »Bonbon« für das Ausfüllen werden Gewinne versprochen, die allerdings ein Köder sind und nie beim Verbraucher ankommen. »Statt eines erhofften Gewinns bekommt man zumeist nur massenweise Werbung zugeschickt«, warnt Gabriele Franck von der Verbraucherzentrale Berlin.

Wer sich vor überquellenden Briefkästen schützen möchte, sollte sich deshalb genau überlegen, ob er solche Fragebögen beantwortet: »Derartige Umfragen dienen in aller Regel nur dazu, Konsumdaten an interessierte Unternehmen zu verkaufen. Je detaillierter Personen bezogene Datensätze sind, umso teurer lassen sich diese insbesondere für Werbemaßnahmen verkaufen«, sagt Hansjürgen Garstka, Datenschutzbeauftragter in Berlin.

Es geht um Datenhandel

»Am besten gleich in den Papierkorb damit«, empfiehlt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Bei den kommerziellen Fragebögen gehe es nicht um die oft vorgetäuschte Marktforschung, sondern »schlicht und einfach um Adress- und Datenhandel«. »Erfragt werden zum Teil äußerst detaillierte und intime Informationen aus allen Bereichen des Privatlebens«, so Carmen Gahmig, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. »Von der Höhe des Familieneinkommens über Freizeitaktivitäten bis zur Größe des Hundes wird nahezu alles zum persönlichen Konsumverhalten abgefragt.«

Seriös aufgemacht, halten viele Verbraucher die Fragebögen der kommerziellen Adressensammler für Post von wirklich seriösen Markt- und Meinungsforschungsinstituten. Diesen geht es jedoch nicht um das Erfassen von Adressen und intimen Daten, sondern um Meinungen und Verhaltungsweisen, die für verschiedene Bevölkerungsgruppen repräsentativ sind. Im Gegensatz zu den kommerziellen Befragungen werden die dabei erhobenen Daten anonymisiert. Häufig wird der Interviewte sogar aufgefordert, eine Einverständniserklärung für die Nutzung seiner Antworten und Daten zu unterschreiben.

Nutzung jederzeit widerrufbar

»Wer später wegen der Auswertung seiner Daten Bedenken bekommt, kann einer Nutzung bei der Firma widersprechen, die die Befragung durchgeführt hat«, sagt Hansjürgen Garstka. Und zur Auskunft verpflichtet ist sowieso niemand - weder bei den Umfragen von Markt- und Meinungsforschern, noch bei denen der »Adressenjäger«.

Dennoch: unüberlegt oder unkontrolliert sollte grundsätzlich kein Fragebogen ausgefüllt werden. »Jeder sollte wissen, dass seine persönlichen Daten auch in falsche Hände geraten und so zur unkontrollierten Handelsware werden können«, warnt Gabriele Franck. Werden die Daten international zu Geld gemacht, drohen zusätzliche Risiken und vor allem Werbefluten, wie Hansjürgen Garstka beobachtet hat. So biete zum Beispiel die Direktmarketing-Industrie in den USA personenbezogene Informationen über deutsche Verbraucher zum Kauf an, die dann für Werbezwecke weltweit genutzt werden können.

Robinsonliste bietet Schutz

Auf Grund des regen Adressenhandels raten Verbraucherschützer dazu, sich in die so genannte Robinsonliste aufnehmen zu lassen - und zwar sowohl in die für Briefsendungen als auch für Faxe und E-Mail. Hundertprozentigen Schutz vor der Flut an bunten Prospekten und Werbeschreiben bietet zwar auch diese Vorsorgemaßnahme nicht - doch zumindest von einigen Unternehmen bekommt der überfütterte Konsument dann keine unerwünschte Post mehr.

morgenstern

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Informationen:

Ein Merkblatt zum Thema kann gegen Einsendung eines mit 0,80 Mark frankierten Rückumschlags angefordert werden beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht, Stichwort Adressenhandel, Pallasstraße 25/26, 10781 Berlin.

Antragsformulare für die Aufnahme in die Robinsonliste sind unter anderem erhältlich beim Deutschen Direktmarketing Verband, Postfach 1401, 71243 Ditzingen.

Die Fax-Robinsonliste wird von der Arbeitsgemeinschaft Telefax im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau/VDMA verwaltet. Unter der Fax-Abrufnummer 0180/523 56 30 können Antragsformulare sowie ein Informationsblatt angefordert werden. Hilfe bei unerwünschter E-Mail-Werbung gibt es unter der Internet-Adresse http:/www.robinsonlist.de.

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