Versicherungsschutz Gegen Sturmschäden wappnen

Ein Sturm kann für das eigene Hab und Gut teuer werden - und das nicht nur für Hauseigentümer, sondern auch für Mieter. Dennoch gibt es vernünftigen Schutz - mit den richtigen Versicherungen.

Der Wind peitscht über das Haus, der Sturm rüttelt an den Rollläden der Wohnung und die Bäume biegen sich im orkanähnlichen Wind. Mit der kalten und nassen Herbstzeit wird es ungemütlich - auch für Deutschlands Mieter und Eigentümer. Denn die Herbstzeit ist für sie auch die Zeit mit den meisten Versicherungsschäden. Ist etwas passiert, steht die bange Frage der Versicherten im Raum: Welche Schäden zahlt eigentlich meine Versicherung?

Geld gibt's nur bei Sturm

Bei Sturmschäden sind Versicherte in der Regel auf der sicheren Seite. Die Schäden werden fast immer von der Wohngebäude- und Hausratversicherung abgedeckt. Die Sturm- und Hagelversicherung übernimmt dabei Schäden, die durch eine unmittelbare Einwirkung des Sturms entstehen oder dadurch, dass er Gebäudebestandteile, Bäume oder andere Gegenstände auf das versicherte Gebäude wirft. Das gilt auch, wenn das Dach abgedeckt wird und das hereinlaufende Regenwasser den Dachboden durchnässt.

Tipps für Geschädigte

1.) Fertigen Sie eine vollständige Liste der Schäden an. Legen Sie, falls vorhanden, die Einkaufsbelege dazu oder notieren sie aus dem Gedächtnis Wert und Kaufzeitpunkt.

2.) Fotografieren oder filmen Sie die Schäden. Größere Schäden sollten sie auch von ihren Nachbarn bezeugen lassen. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf.

3.) Fertigen Sie von allen Unterlagen, die Sie bei der Versicherung einreichen, Kopien an.

4.) Nehmen Sie schriftlich Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Muss es schneller gehen, telefonieren Sie vor Zeugen, zum Beispiel Ihren Angehörigen. Macht die Versicherung am Telefon Zusagen, notieren Sie den Namen des Sachbearbeiters, seine Durchwahl sowie Tag und Zeitpunkt des Anrufs.

5.) Lassen Sie sich nicht auf den St. Nimmerleinstag vertrösten. Wenn Sie einen Schaden schriftlich gemeldet haben, haben Sie spätestens nach einem Monat das Recht auf eine Abschlagszahlung.

Quelle: Verbraucherzentrale Mecklenburg Vorpommern. Den vollständigen Text finden Sie unter www.mvzmv.de

Ersatz gibt es aber nicht schon bei jeder stärkeren Brise. Als Sturm gilt laut den meisten Versicherungsbedingungen erst eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8. Ob der Wind diese Stärke erreicht hat oder nicht, lässt sich beim Deutschen Wetterdienst unter Telefon 0 69/80 62 29 12 oder unter dwd.de/wettergutachten feststellen.

Sehr teuer: Schutz vor Hochwasser

Wenn durch den Sturm Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände beschädigt werden, zahlt die Hausratversicherung. Sie ersetzt auch beschädigte Satellitenschüsseln und Markisen, die an der Hauswand angebracht sind. Ebenso kann die Haftpflichtversicherung für stürmische Zeiten wichtig sein. Fällt der morsche Baum auf die Nachbargarage oder trifft ein Ziegel einen Passanten, springt nach einem Bericht der Stiftung Warentest unabhängig von der Windstärke die Privathaftpflichtversicherung des Haus- oder Baumbesitzers ein. Vermieter brauchen zusätzlich eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Ausgesprochen schwierig dagegen ist es für Versicherte, einen Schutz gegen Hochwasser zu bekommen. Die Wohngebäudeversicherung schließt Überschwemmungsschäden nicht automatisch ein. Es gibt natürlich die Möglichkeit, sich mit einer Zusatzversicherung gegen Hochwasser abzusichern. Häuser in hochwassergefährdeten Gebieten werden aber von manchen Gesellschaften naturgemäß kaum noch versichert. Und wenn doch, sind hohe Selbstbeteiligungen fällig.

Versicherung so schnell wie möglich informieren

Wichtig: Hat ein Herbststurm einen Schaden angerichtet, muss der Versicherer so schnell wie möglich informiert werden. Aufgeräumt werden darf erst, wenn die Versicherung sich ein Bild vom Schaden gemacht hat. Gleichzeitig müssen Versicherte alles unternehmen, um eine Vergrößerung des Schadens so gut wie möglich zu vermeiden. Ein offenes Dach muss also bei Regen abgedeckt werden, damit nicht noch mehr Wasser eindringt. Eine endgültige Reparatur sollte jedoch warten, bis der Versicherer das kaputte Dach in Augenschein genommen hat.

DDP
Oliver Mest/ddp