Abgedeckte Dächer, zerstörte Fensterscheiben und jede Menge Ärger: Orkantief "Emma" hat am Wochenende gewütet und beträchtliche Schäden angerichtet. Für viele Bürger stehen nun Verhandlungen mit der Versicherung an. Nachfolgend einige Hinweise, damit die Abwicklung möglichst unproblematisch verläuft:
- In den meisten Fällen sind die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung die ersten Ansprechpartner. So kommt die Hausratversicherung dafür auf, wenn ein Baum aufs Dach fällt und dabei zum Beispiel Möbel in der Wohnung beschädigt. Für Zerstörungen am Haus, etwa zerbrochene Fensterscheiben oder ein abgedecktes Dach, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Allerdings sind Sturmschäden erst ab Windstärke 8 abgesichert, wie die rheinland-pfälzische Verbraucherzentrale erläutert.
- Wenn Äste oder Dachziegel auf das Auto krachen, kommt in aller Regel die Teil- oder Vollkaskoversicherung dafür auf. Schäden werden mit der vereinbarten Selbstbeteiligung verrechnet.
- Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen übernehmen bei beschädigten Gegenständen die Reparaturkosten. Sollte der ursprüngliche Zustand nicht wiederhergestellt werden können, besteht noch der Anspruch auf Ausgleich der verbliebenen Wertminderung.
- Bei einem mit Wasser vollgelaufenen Keller kommt es bei der Schadensregulierung auf die genauen Umstände an. Setzt etwa ein über die Ufer getretener Bach das Haus unter Wasser, so ist eine Elementarschäden-Klausel im Versicherungsvertrag unverzichtbar, wie Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale erklärt. Anders liegt der Fall, wenn der Sturm ein Kellerfenster eingedrückt hat und so eine Überflutung möglich macht. Dann springt wieder die Wohngebäudeversicherung ein.
- Nach dem Schadensfall sollte man eine vollständige Liste der zerstörten oder beschädigten Gegenstände erstellen. Sehr hilfreich sind auch Einkaufsbelege, sofern vorhanden.
- Die beschädigten Gegenstände sollten zum Nachweis möglichst aufbewahrt werden. Sollte dies wegen einer dringend erforderlichen Reparatur nicht möglich sein, am besten fotografieren oder filmen.
- Ist ein Gebäude beschädigt, sollten nicht nur detaillierte Foto- oder Filmaufnahmen gemacht werden. Man sollte auch beispielsweise gemeinsam mit dem Nachbarn Protokolle anfertigen.
- Den Kontakt zur Versicherung sollte man am besten schriftlich aufnehmen. Dazu genügt schon ein Fax, dessen Sendebericht aber aufzubewahren ist. Telefonieren sollte man nur vor Zeugen. Gibt die Versicherung mündliche Leistungszusagen, sollte man unbedingt den Namen des Sachbearbeiters, seine Durchwahl und den Zeitpunkt des Gesprächs notieren.
- Nicht lange vertrösten lassen: Wenn der Versicherung alle Unterlagen vorliegen, kann der Betroffene spätestens einen Monat nach der Schadensanzeige eine Abschlagszahlung verlangen.