Stallpflicht

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Stallpflicht für Geflügel endet. (Archivbild) Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Tiere Stallpflicht wegen Vogelgrippe endet

Die verhängte Stallpflicht für Geflügel läuft aus - in mehreren Regionen Baden-Württembergs dürfen Geflügelhalter ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Doch Vorsichtsmaßnahmen bleiben Pflicht.
Tote Vögel in einem Container in Neutrebbin am 27. Oktober

Vogelgrippe: Saarland und Hamburg verhängen Stallpflicht

Im Kampf gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe verhängen das Saarland und der Stadtstaat Hamburg eine Stallpflicht. Auch in Brandenburg galt am Mittwoch bereits in den meisten Gebieten die Vorschrift, privat und gewerblich gehaltene Vögel in geschlossenen Ställen zu halten. Eine solche Stallpflicht gilt auch in zahlreichen Landkreisen in weiteren Bundesländern. Messen und Märkte für Geflügel sind vielerorts untersagt. 
Freiwillige sammeln im Linumer Bruch tote Kraniche ein

Vogelgrippe: Branche fordert bundesweite Stallpflicht - sonst steigende Eierpreise

Angesichts der sich rapide ausbreitenden Vogelgrippe werden die Rufe nach einer bundesweiten Stallpflicht lauter. Der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Hans-Peter Goldnick, nannte diese Anordnung am Montag als zentrale Maßnahme im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will soweit bislang aber nicht gehen und verweist auf die Bundesländer - diese könnten besser auf örtliche Gegebenheiten reagieren. Laut Friedrich-Leoffler-Institut wurden bislang mehr als 500.000 Tiere gekeult.